Halbzeitbilanz der sächsischen Staatsregierung
Nach zweieinhalb Jahren schwarz-grün-roter Koalition zieht der ADFC Sachsen eine Halbzeitbilanz und stellt der Staatsregierung ein schlechtes Zeugnis aus.
Der Koalition bleiben nur noch zweieinhalb weitere Jahre, um das ambitionierte Ziel des Koalitionsvertrags zu erreichen: Eine Verdopplung der mit dem Rad zurückgelegten Wege bis 2025. Dafür müssen die Weichen neu gestellt werden:
Verkehrssicherheit | nicht realisiert |
Leichtere Anordnung von Tempobegrenzungen | nicht realisiert |
Mehr Verkehrskontrollen | nicht realisiert |
Abbiegeassistenten | teilweise realisiert |
Radwegebau Bundes- und Staatsstraßen | nicht realisiert |
Planungsbeschleunigung und mehr Personal | nicht realisiert |
Referat Nahmobilität im SMWA und LASuV | teilweise realisiert |
Kommunale Förderung aufstocken | nicht realisiert |
Radtourismus weiterentwickeln | teilweise realisiert |
Knotenpunktwegweisung | nicht realisiert |
Ausbau Radfernwege | nicht realisiert |
Verknüpfung und know-how | realisiert |
Radschnellwege | teilweise realisiert |
Fahrradparken Bahnhöfe | nicht realisiert |
Lastenradförderung | realisiert |
Verkehrssicherheit zuerst: Vision Zero endlich ernst nehmen
Vision Zero im Straßenverkehr – also das Ziel von Null Toten durch Straßenverkehrsunfälle – muss auch in Sachsen oberstes Planungsziel werden. Die sächsische Kenia-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel der „Vision Zero“ im Straßenverkehr bekannt. Hierzu ist neben politischen Bekenntnissen insbesondere eine Anpassung von Förderrichtlinien und der Arbeitsschwerpunkte des Freistaats in der Verkehrsplanung erforderlich. Auch muss der Freistaat die Kommunen bei ihren Bemühungen um sichere Straßen aktiv unterstützen und Hürden bei Tempo 30 und der Verkehrsberuhigung aus dem Weg räumen. Obwohl der Koalitionsvertrag dies vorsieht, warten Sachsens Kommunen weiterhin vergeblich auf Unterstützung des Freistaates bei Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auch Sachsens Polizei ist gefragt: Mit Geschwindigkeitskontrollen und einem aktiven Eingreifen in die Verkehrsplanung kann sie einen wichtigen Beitrag leisten. Unfallschwerpunkte müssen schnellstmöglich beseitigt werden. Die Staatsregierung muss alle LKW im Fuhrpark des Freistaates mit Abbiegeassistenten ausrüsten. Nur so wird Sachsen das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel der Vision Zero erreichen.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Wir schreiben das Verkehrssicherheitsprogramm für Sachsen fort. Unser Ziel bleibt "Vision Zero", d. h. null Verkehrstote."
Fazit:Nicht realisiert
Vision Zero ist keine Floskel und kein Selbstzweck. Der Freistaat muss konsequent Unfallschwerpunkte entschärfen. Maximalgeschwindigkeiten müssen leichter begrenzt werden können. Die Kontrolldichte ist zu erhöhen, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.
Leichtere Anordnung von Tempobegrenzungen
Die Koalition hatte sich vorgenommen, zur Verkehrssicherheit stärker auf Geschwindigkeitsbegrenzungen zu setzen. Um die rechtssichere Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu vereinfachen, sollte ein Leitfaden für die Unteren Straßenverkehrsbehörden herausgegeben werden und eine entsprechende Anweisung an die Oberen Straßenverkehrsbehörden ergehen.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Wo es erforderlich ist, setzen wir uns für Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Maßnahmen ein. [...] Zudem werden wir eine Handreichung zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entwickeln, die es den Unteren Straßenverkehrsbehörden ermöglicht, Geschwindigkeitsreduzierungen auf klassifizierten Straßen rechtssicher anzuordnen; die Oberen Straßenverkehrsbehörden werden wir entsprechend anweisen.“
Fazit:Nicht realisiert
Statt mehr Verkehrssicherheit durch mehr Tempo 30 zu schaffen, blockiert der Freistaat weiterhin Gemeinden, die z.B. Schulwege und Ortsdurchfahrten mit Tempobegrenzungen sicherer machen wollen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Leitfaden ist bisher nicht in Angriff genommen worden.
Mehr Verkehrskontrollen, sichere Straßenquerungen
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, Grüne und SPD vereinbart, die Zahl der Verkehrskontrollen zu erhöhen, denn sehr viele Unfälle passieren aufgrund unangepasster Geschwindigkeit oder werden dadurch folgenreicher. Viele Menschen verzichten außerdem aus Angst vor rasenden Autos auf die Fahrt mit dem Rad.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Wir erhöhen die Verkehrssicherheit u.a. durch mehr Verkehrskontrollen und sichere Straßenquerungen.“
Fazit: Nicht realisiert
Die Anzahl der Verkehrskontrollen (z.B. Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen) wurde bisher nicht erhöht. Auch das im Koalitionsvertrag angekündigte Programm für sichere Straßenquerungen wurde bisher nicht aufgesetzt.
Abbiegeassistenten
Der Koalitionsvertrag enthält die Vereinbarung, Lkw im Besitz des Freistaats und der nachgeordneten Behörden mit Abbiegeassistenten nachzurüsten.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Im Fuhrpark der Landesverwaltung werden wir die LKWs mit Abbiegeassistenten nachrüsten."
Fazit: Teilweise realisiert
Bei Neuanschaffung von Lkw durch den Freistaat werden nur noch solche mit Abbiegeassistenten gekauft. Der Sächsische Landtag hat außerdem ein Programm zur Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen beschlossen (Drs. 7/8935). Ob dafür Mittel im Haushalt 2023/24 vorgesehen sind, ist bisher unklar.
Stillstand beim Radwegebau außerorts beenden
Der Koalitionsvertrag definiert, dass beim Neu- und Ausbau von Staatsstraßen künftig ein straßenbegleitender Radweg mitgebaut werden soll. In der Praxis ist das nicht der Fall, Gegenbeispiele existieren zur Genüge. So wird die Staatsstraße 177 zwischen Radeberg und der A 4 aktuell neu gebaut- nur ohne Radweg. Auch an der S 32 bei Rossau und Kriebstein, der B 95 nördlich Annaberg sowie an der S 161 bei Hohnstein werden momentan Ausbauarbeiten ohne einen Radweg geplant. Der Koalitionsvertrag wird hier klar gebrochen.
Auch grundsätzlich kommt Sachsen beim Radwegebau außerorts kaum voran. Nur 11% der sächsischen Staatsstraßen verfügen über einen Radweg. In kaum einem anderen Bundesland ist die Quote niedriger. Im Landeshaushalt sind lediglich 4 Mio. Euro pro Jahr für den Radwegebau an Staatsstraßen eingestellt. Damit können die in der Radverkehrskonzeption geplanten 500 Kilometer Radwege an Staats- und Bundesstraßen bis 2025 nicht fertiggestellt werden. Die bereitgestellten Mittel reichen bestenfalls für den Bau von ca. 13 km Radwegen. Doch selbst diese bescheidenen Mittel werden nicht auf die Straße gebracht, weil es an Planungskapazitäten mangelt. Während der Freistaat 2011 immerhin 30 km Radwege an Staats- und Bundesstraßen fertigstellte, rutschte der Wert 2020 auf 6,5 km ab.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, den Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege bis zum Jahr 2025 zu verdoppeln. Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad- und Radschnellwegen vorantreiben [...]. Beim Neu- und Ausbau von Staatsstraßen wird künftig ein Radweg mitgebaut."
Fazit: Nicht realisiert
Der Radwegebau an Staats- und Bundesstraßen ist nahezu zum Stillstand gekommen. Die Staatsregierung muss eine 180-Grad-Wende einleiten. Dafür müssen insbesondere die Planungsprioritäten im Landesamt für Straßenbau und Verkehr deutlich korrigiert werden. Beim Neu- und Ausbau von Staatsstraßen muss immer ein Radweg mitgebaut werden. Der Koalitionsvertrag darf nicht gebrochen werden.
Planungsbeschleunigung und mehr Personal
Damit der Bau von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen, aber auch andere Projekte zur Förderung des Radverkehrs in der Zuständigkeit des Freistaats Sachsen an Fahrt aufnehmen, haben CDU, Grüne und SPD vereinbart, Prozesse in der Verwaltung zu optimieren und mehr Personal zur Radverkehrsförderung einzustellen.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Wir beschleunigen Umsetzungs- und Genehmigungsprozesse durch eine den Aufgaben entsprechende Personalausstattung im zuständigen Fachministerium, im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und in den Genehmigungsbehörden.
Wir werden das Anliegen des Radverkehrs in der Verwaltung besser abbilden. Mit zusätzlichen Personalmitteln für qualifiziertes Personal werden wir das sächsische Verkehrsministerium und seine Straßenbauverwaltungen deutlich aufstocken."
Fazit: Nicht realisiert
Due Geschwindigkeit der Umsetzungs- und Genehmigungsprozesse wurde nicht beschleunigt. Auch wurden Personalmittel nicht erhöht, obwohl das SMWA selbst Mehrbedarf an Personal für das Thema Radverkehr im zuständigen Referat im SMWA und im LASuV sieht
Referat Nahmobilität im SMWA und dem LASuV
Eine wichtige Strukturänderung des Koalitionsvertrags betrifft die Einrichtung von Planungsabteilungen für Nahmobiltiät, also für den Fuß- und Radverkehr sowohl im zuständigen Ministerium als auch im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).
Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Wir werden ein Referat Nahmobilität sowohl beim zuständigen Fachministerium als auch beim LASuV einrichten und die radspezifischen Planungskapazitäten erhöhen."
Fazit: Teilweise realisiert
Seit Mitte 2020 gibt es mit dem Referat 54 Nahmobilität im SMWA eine entsprechende Struktur. Die Personalaufstockung im LASuV reicht bei weitem nicht aus, um die Herausforderungen beim Radwegebau zu meistern. Das Referat Nahmobilität im LASuV unterscheidet sich von Vorgängerreferat bisher vor allem durch neuen Namen..
Städte und Gemeinden nicht allein lassen: Kommunale Förderung aufstocken
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die kommunale Förderung für den Radwegebau deutlich erhöht wird. Im Jahr 2020 stellte der Freistaat den Kommunen noch 11,7 Mio. Euro bereit, 2021 waren es nur noch 2,4 Mio. Euro. Offensichtlich nimmt die Staatsregierung das Bundesprogramm „Stadt & Land“ aus dem Klimapaket zum Anlass, um sächsische Gelder einzusparen. Doch das Programm soll zusätzlich zu bisherigen Programmen der Länder Finanzmittel bereitstellen und den Ausbau von Radwegeinfrastruktur beschleunigen. Kein anderes Bundesland entfremdet Gelder aus dem Klimapaket in dieser dreisten Weise. In anderen Bundesländern ist es üblich, dass die die Kommunen zum Bundesprogramm „Stadt und Land“ Beratung erhalten und dass die Länder mit eigenen Landesförderrichtlinien dafür sorgen, dass die Mittel aus dem Klimapaket optimal eingesetzt werden. Das sächsische Verkehrsministerium weist eine derartige Verantwortung dagegen von sich.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Die kommunale Radverkehrsförderung werden wir finanziell deutlich besser ausstatten."
Fazit: Nicht realisiert
Der Freistaat darf die Gemeinden mit der Förderung des Radverkehrs nicht allein lassen. Die kommunale Radverkehrsförderung muss finanziell deutlich besser ausgestattet werden.
Bundesmittel aus dem Klimaschutzprogramm 2030 dürfen nicht, wie im Doppelhaushalt 2021/22, Landesmittel ersetzen.
Radtourismus weiterentwickeln
Der Radtourismus erlebt auch aufgrund der Corona-Pandemie einen riesigen Boom. Aktuell entsteht jedoch der Eindruck, dass die Staatsregierung diesen Trend nicht nutzt, jedenfalls nicht über ein paar Mountainbikestrecken hinaus. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterqualifizierung der sächsischen Radfernwege kommt nicht voran. Es fehlt eine radtouristische Strategie des Freistaats, es fehlen Daten zum Radtourismus, es fehlen finanzielle Mittel für den Ausbau, für Lückenschlüsse und für das Qualitätsmanagement bestehender und neu entwickelter Radfernwege. Um die unterschiedlichen Verantwortungen zu bündeln und eine Kommunikation zu ermöglichen, sieht der Koalitionsvertrag eigentlich den Aufbau von Koordinationsstellen vor. Doch abseits des Elberadweges sucht man sie nach wie vor vergeblich.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Wir stärken den naturnahen Tourismus und damit den ländlichen Raum. Im Bereich des Radtourismus wollen wir Sachsen europaweit konkurrenzfähig machen. Dafür unterstützen wir die touristischen Akteure beim Aufbau von Koordinierungsstellen zur Entwicklung und Vermarktung der überregionalen Radrouten."
Fazit: Teilweise realisiert
Der Radtourismus boomt wie noch nie. Dieser Entwicklung muss die Staatsregierung gerecht werden. Eine moderne Radtourismuspolitik ist mehr als die Förderung einzelner Mountainbikestrecken.
Knotenpunktwegweisung
Der Koalitionsvertrag sieht die Einrichtung einer Knotenpunktwegweisung vor. Diese aus den Niederlanden stammende Wegweisung durch nummerierte Orientierungspunkte vereinfacht für nicht ortskundige Radtouristen die Orientierung und ist z.B. in Brandenburg schon flächendeckend eingeführt-
Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Zusätzlich zum laufenden Ausbau der Radwegweisung werden wir das touristische Radwegenetz in Sachsen bis 2024 komplett mit einer Knotenpunktwegweisung ausstatten.“
Fazit: Nicht realisiert
Der Aufbau einer Knotenpunktwegweisung, die Weiterqualifizierung der sächsischen Radfernwege, die Schaffung von Koordinierungsstellen für alle wichtigen touristischen Routen sowie eine zentrale Koordination der Aktivitäten muss höchste Priorität haben.
Ausbau Radfernwege
Eine wichtige Rolle des Landes zur Entwicklung Sachsens als erfolgreicher Radtourismusregion ist der Ausbau und die Koordination des Radfernwegenetzes. Deutschlandweit wichtige Radrouten führen durch Sachsen, aber auch sehr viele regionale Routen mit eher lokaler Bedeutung. Dies zu einem funktionierenden und hochwertigem Netz auszubauen, ist eine wichtige Aufgabe, die CDU, Grüne und SPD mit dem Koalitionsvertrag in Angriff nehmen wollten.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Gemeinsam mit den Kommunen werden wir zudem die sächsischen Radfernwege weiterqualifizieren."
Fazit: Nicht realisiert
Den Ausbau touristischer Routen finanzieren die Kommunen mit Mitteln des Bundes. Der Freistaat verfügt über keinen Fördertopf für den Ausbau von Radfernwegen.
Vernetzung und Know-how für sicheren Radverkehr
Nach einem längeren Hin und Her wird die kommunale Arbeitsgemeinschaft wegebund (ehemals Rad.SN) finanziell unterstützt. Darauf hatten sich CDU, Grüne und SPD auch im Koalitionsvertrag geeinigt. Die Arbeitsgemeinschaft berät Kommunen, organisiert Weiterbildungen und vernetzt unterschiedliche Akteure, damit Sachsens Städte fuß- und fahrradfreundlicher werden können.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad- und Radschnellwegen vorantreiben, die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN organisatorisch und langfristig finanziell unterstützen sowie Fahrradstationen und -abstellanlagen fördern."
Fazit: Realisiert
Jetzt gilt es, auch im kommenden Doppelhaushalt 2023/24 für eine solide Finanzierung des Wegebundes zu garantieren.
Radschnellwege nicht zum Rohrkrepierer werden lassen
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auch darauf geeinigt, die Planung und den Bau von Radschnellwegen voranzubringen. Eine Potentialanalyse zeigt, dass es in Sachsen viele mögliche Korridore gibt, um attraktive Verbindungen für Rad-Pendler zu schaffen. Erstmal werden im aktuellen Landeshaushalt explizit Gelder für die Planung von Radschnellwegen bereitsteht. Dennoch stocken die Planungen.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad- und Radschnellwegen vorantreiben, die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN organisatorisch und langfristig finanziell unterstützen sowie Fahrradstationen und -abstellanlagen fördern."
Fazit: Teilweise realisiert
Der Bau von Radschnellwegen droht zum Erliegen zu kommen. Für alle in Frage kommenden Radschnellwege müssen schnellstmöglich Machbarkeitsstudien und Planungen beauftragt werden. Statt immer neuer Ankündigungen muss die Staatsregierung die Radschnellwege als wichtiges Element der Verkehrswende endlich aktiv vorantreiben. Das Verkehrsministerium hat die Aufgabe, Aktivitäten der Kommunen zu koordinieren.
Diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen an allen sächsischen Bahnhöfen
Im Koalitionsvertrag definiert die Staatsregierung, dass sie Fahrradstationen und - abstellanlagen fördern möchte. Passiert ist bis jetzt wenig. Zwar werden im aktuellen Doppelhaushalt beachtliche 2 Mio. Euro für Bike&Ride bereitgestellt, ein geeignetes Förderprogramm und eine Bewerbung lassen noch immer auf sich warten. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit der Kofinanzierung der Landes-Richtlinie ÖPNV und der groß angelegten bundesweiten Bike&Ride-Offensive der DB. In den meisten anderen Bundesländern ist dies der Fall. Im Koalitionsvertrag hat sich die Sächsische Staatsregierung außerdem das Ziel gesetzt, auch eine Förderung von Mobilitätsstationen zu prüfen. Das ist ebenfalls noch nicht geschehen.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad- und Radschnellwegen vorantreiben, die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN organisatorisch und langfristig finanziell unterstützen sowie Fahrradstationen und -abstellanlagen fördern.[...] Die bestehende Förderung von Fahrradparkhäusern und -abstellanlagen an öffentlichen Einrichtungen jenseits von Bahnhöfen, Haltepunkten oder sonstigen ÖPNV-Verknüpfungsstellen wollen wir ausweiten.
Wir prüfen, mit der Ausweitung der ÖPNV-Förderrichtlinie auch Mobilitätsstationen zu
unterstützen."
Fazit: Nicht realisiert
Die Staatsregierung muss Fahrradstationen und –abstellanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten fördern. Die Staatsregierung muss die Bike&Ride-Offensive der Deutschen Bahn kofinanzieren. Die Förderung muss beworben werden.
Erfolgreiche Lastenradförderung verstetigen
Die sächsische Lastenradförderung ist eines der wenigen erfolgreichen Radprojekte der Koalition in den vergangenen zweieinhalb Jahren. 2021 gingen beim für das Förderprogramm zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr 300 Förderanträge für 386 Transporträder ein. Das Antragsvolumen betrug insgesamt 546.500 Euro, die Nachfrage war damit größer, als von der Sächsischen Staatsregierung erwartet. Im Jahr 2022 stehen für die Lastenradförderung 700.000 Euro bereit,
Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Wir fördern Kommunen und Unternehmen bei der Einführung umweltfreundlicher Stadtlogistikkonzepte beispielsweise mit Hilfe von Lastenrädern."
Fazit: Realisiert
Die Lastenradförderung des Freistaats ist ein Erfolgsmodell. Aus diesem Grund müssen mehr Mittel bereitgestellt werden. Einen noch größeren Effekt könnte das Förderprogramm erzielen, wenn der Freistaat gemeinsam mit anderen Berufsverbänden die Nutzung von Transporträdern und die Förderung durch den Freistaat stärker bewirbt.