Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Sachsen e. V.

ADFC-Fahrradcodierung

Der ADFC berät seine Mitglieder, wie sie ihr Rad vor Diebstahl schützen können. Mit der Fahrradcodierung bieten wir außerdem einen Service an, bei dem Ihr Rad mit einer individuellen Nummer eindeutig identifizierbar wird.

Die Zahl der Fahrraddiebstähle liegt seit Jahren auf gleichbleibend hohem Niveau. Die Aufklärungsrate liegt jedoch konstant nur zwischen 10 und 15 Prozent. Das liegt auch daran, dass gestohlene Fahrräder bei Polizeikontrollen dem Besitzer nicht individuell zugeordnet werden können. Die EIN-Fahrradcodierung des ADFC bietet dafür eine Lösung.

Der ADFC bietet eine Codierung mittels Nadelpräger an. Fahrräder werden dabei mit einer individuellen Nummer versehen. Es handelt sich um eine Nummer, die jedem Dieb bei einer Kontrolle durch die Polizei des Fahrraddiebstahls überführen würde, noch bevor eine Anzeige erstattet wurde.

Bei der Codierung wird eine individuelle Buchstaben- und Zahlenkombination (EIN-Code) mit einem Nadelmarkierer in den Rahmen geprägt, dies ist schonender als das früher gängige Fräsen. Zusätzlich wird über den Code eine Schutzfolie angebracht. Der Code ist individualisiert und gibt der Polizei Auskunft über den rechtmäßigen Eigentümer. Carbonräder können nicht geprägt werden, jedoch mittels der Klebecodierung markiert werden. Weitere Information finden Sie in unserem Info-Flyer zur Fahrradcodierung.

Wann und wo wird codiert?

Termine für Fahrradcodierung und Sachsen finden Sie im ADFC Veranstaltungsportal.

Was ist mitzubringen?

  • legen Sie bitte Ihren Personalausweis vor und bringen Bargeld für die Codierkosten mit
  • den Kaufbeleg des Rades oder einen anderen Eigentumsnachweis (sonst keine Codierung möglich!!!)
  • wenn möglich Einverständniserklärungvorab ausfüllen (liegt auch vor Ort aus) 

 

Weitere häufige Fragen zur Fahrradcodierung

Mein Rad hat doch eine Rahmennummer!

Jedes Fahrrad hat eine Rahmennummer, anhand derer das Rad eindeutig identifiziert werden kann. Irrtum! Die Fahrradhersteller gestalten die Rahmennummern nach eigenen Vorstellungen. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. In der Massenproduktion kommt es vor, dass eine Serie von mehreren Tausend Rahmen Nummern bekommt, welche schon bei einer anderen Serie verwendet wurden. Verlassen Sie sich bitte auch nicht auf die in der Händlerrechnung vermerkte Rahmennummer. Sie könnte dort falsch notiert sein. Bei einer Polizeikontrolle ist es nicht möglich, anhand der Herstellerrahmennummer die Eigentumsverhältnisse zu klären, außer der Beamte hat Datenbankzugriff und die Rahmennummer ist gespeichert.

Werden codierte Fahrräder in einem Zentralregister geführt?

Es gibt kein Zentralregister für codierte Fahrräder. Der Eigentümer-Identifikations-Nummer-Code (EIN-Code) setzt sich aus dem Kfz-Kennzeichen des Ortes, den letzten Ziffern des amtlichen Gemeindeschlüssels, der Straßenkennung, der Hausnummer, den Initialen des Eigentümers, sowie dem Jahr der Codierung zusammen. Um diesen Code zu entschlüsseln ist keine Datenbankabfrage notwendig.

Brauche ich nach einem Umzug, Heirat eine neue Codierung?

Nein. Trotz geänderter Initialen und / oder der Straßenkennung ist ein eindeutiger Eigentumsnachweis möglich, zur Not mit Hilfe der am Ende des Codes angegebenen zweistelligen Jahreszahl. Auf Meldeämtern kann damit ermittelt werden, wer im entsprechendem Jahr wo gemeldet war.

Weiterverkauf eines codierten Fahrrades?

Auch ein Weiterverkauf des Rades ist ohne Neucodierung möglich. Es muss nur im Kaufvertrag vermerkt werden, und die Codierpapiere sollten im Original mit überreicht werden

Wie kann ich mein Rad außerdem schützen?

  • ANschließen statt nur ABschließen: Schließen Sie Rahmen sowie Vorder- und Hinterrad des Fahrrads mit sicheren Schlössern an fest verankerten Fahrradständern oder Gegenständen an – auch wenn es nur für kurze Zeit ist. Die Gegenstände müssen hoch genug sein, damit man das Fahrrad nicht einfach mitsamt Schloss darüber heben kann.
  • Fahrradbügel werden teils mit Rohrschneidern geknackt und das Fahrrad samt Schloss mitgenommen. Daher besser den Fahrradrahmen und ein Laufrad anschließen, sodass das Fahrrad nicht weggeschoben werden kann. Manche Abstellanlagen haben auch Ösen für Schlösser, die sich nicht mit einem Rohrschneider zerstören lassen.
  • Öffentlichkeit: Fahrräder nicht an einsamen, schlecht einzusehenden Plätzen oder Straßen abstellen.
  • Geschlossene Räume: Zuhause steht das Fahrrad am besten angeschlossen im eigenen Keller oder in speziellen, abschließbaren Fahrradboxen.
  • Einzigartigkeit: Individuelle Merkmale machen das Fahrrad unverwechselbar und schützen es vor Diebstahl – denn ein gestohlenes Rad mit einzigartigen Kennzeichen lässt sich schlechter weiterverkaufen.
  • Codierung: Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren. Auch die Codierung kann Diebstähle verhindern. Der ADFC bietet die Fahrrad-Codierung an.
  • Fakten: Alle wesentlichen Informationen des Fahrrads wie Rahmennummer, Fabrikat und besondere Merkmale gehören in einen Fahrradpass. Er ist im Fahrradfachhandel oder Versicherungen erhältlich, auch im Internet sind Vorlagen zu finden.
  • Unberechenbarkeit: Wer das Fahrrad stets am selben Ort anschließt und über Stunden stehen lässt, liefert ungewollt Hinweise auf günstige Zeitfenster für einen Diebstahl. Öfter mal den Abstellort zu wechseln, beugt vor.
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