Halbzeitbilanz der sächsischen Staatsregierung

Nach zweieinhalb Jahren schwarz-grün-roter Koalition zieht der ADFC Sachsen eine Halbzeitbilanz und stellt der Staatsregierung ein schlechtes Zeugnis aus.

Der Koalition bleiben nur noch zweieinhalb weitere Jahre, um das ambitionierte Ziel des Koalitionsvertrags zu erreichen: Eine Verdopplung der mit dem Rad zurückgelegten Wege bis 2025. Dafür müssen die Weichen neu gestellt werden:

Verkehrssicherheitnicht realisiert
Leichtere Anordnung von Tempobegrenzungennicht realisiert
Mehr Verkehrskontrollennicht realisiert
Abbiegeassistententeilweise realisiert
Radwegebau Bundes- und Staatsstraßennicht realisiert
Planungsbeschleunigung und mehr Personalnicht realisiert
Referat Nahmobilität im SMWA und LASuVteilweise realisiert
Kommunale Förderung aufstockennicht realisiert
Radtourismus weiterentwickelnteilweise realisiert
Knotenpunktwegweisungnicht realisiert
Ausbau Radfernwegenicht realisiert
Verknüpfung und know-howrealisiert
Radschnellwegeteilweise realisiert
Fahrradparken Bahnhöfenicht realisiert
Lastenradförderungrealisiert

Verkehrssicherheit zuerst: Vision Zero endlich ernst nehmen

Vision Zero im Straßenverkehr – also das Ziel von Null Toten durch Straßenverkehrsunfälle – muss auch in Sachsen oberstes Planungsziel werden. Die sächsische Kenia-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel der „Vision Zero“ im Straßenverkehr bekannt. Hierzu ist neben politischen Bekenntnissen insbesondere eine Anpassung von Förderrichtlinien und der Arbeitsschwerpunkte des Freistaats in der Verkehrsplanung erforderlich. Auch muss der Freistaat die Kommunen bei ihren Be­mühungen um sichere Straßen aktiv unterstützen und Hürden bei Tempo 30 und der Verkehrsberuhigung aus dem Weg räumen. Obwohl der Koalitionsvertrag dies vorsieht, warten Sachsens Kommunen weiterhin vergeblich auf Unterstützung des Freistaates bei Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auch Sachsens Polizei ist gefragt: Mit Geschwindig­keits­kontrollen und einem aktiven Eingreifen in die Verkehrsplanung kann sie einen wichtigen Beitrag leisten. Unfallschwerpunkte müssen schnellstmöglich beseitigt werden. Die Staatsregierung muss alle LKW im Fuhrpark des Freistaates mit Abbiegeassistenten ausrüsten. Nur so wird Sachsen das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel der Vision Zero erreichen.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Wir schreiben das Verkehrssicherheitsprogramm für Sachsen fort. Unser Ziel bleibt "Vision Zero", d. h. null Verkehrstote."

Fazit:Nicht realisiert

Vision Zero ist keine Floskel und kein Selbstzweck. Der Freistaat muss konsequent Unfallschwerpunkte entschärfen. Maximalgeschwindigkeiten müssen leichter begrenzt werden können. Die Kontrolldichte ist zu erhöhen, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.


 

Leichtere Anordnung von Tempobegrenzungen

Die Koalition hatte sich vorgenommen, zur Verkehrssicherheit stärker auf Geschwindigkeitsbegrenzungen zu setzen. Um die rechtssichere Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu vereinfachen, sollte ein Leitfaden für die Unteren Straßenverkehrsbehörden herausgegeben werden und eine entsprechende Anweisung an die Oberen Straßenverkehrsbehörden ergehen.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Wo es erforderlich ist, setzen wir uns für Geschwindigkeits­begren­zungen und andere Maßnahmen ein. [...] Zudem werden wir eine Hand­reichung zur Anordnung von Geschwin­digkeits­be­schrän­kungen ent­wickeln, die es den Unteren Straßenverkehrsbehörden er­mög­licht, Geschwindigkeitsreduzierungen auf klassifizierten Straßen rechtssicher anzuordnen; die Oberen Straßenverkehrs­behörden werden wir entsprechend anweisen.“

Fazit:Nicht realisiert

Statt mehr Verkehrssicherheit durch mehr Tempo 30 zu schaffen, blockiert der Freistaat weiterhin Gemeinden, die z.B. Schulwege und Ortsdurchfahrten mit Tempobegrenzungen sicherer machen wollen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Leitfaden ist bisher nicht in Angriff genommen worden.


 

Mehr Verkehrskontrollen, sichere Straßenquerungen

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, Grüne und SPD vereinbart, die Zahl der Verkehrskontrollen zu erhöhen, denn sehr viele Unfälle passieren aufgrund unangepasster Geschwindigkeit oder werden dadurch folgenreicher. Viele Menschen verzichten außerdem aus Angst vor rasenden Autos auf die Fahrt mit dem Rad.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Wir erhöhen die Verkehrssicherheit u.a. durch mehr Verkehrs­kon­trollen und sichere Straßenquerungen.“

Fazit: Nicht realisiert

Die Anzahl der Verkehrskontrollen (z.B. Ahndung von Geschwindig­keitsverstößen) wurde bisher nicht erhöht. Auch das im Koalitionsvertrag angekündigte Programm für sichere Straßenquerungen wurde bisher nicht aufgesetzt.


 

Abbiegeassistenten

Der Koalitionsvertrag enthält die Vereinbarung, Lkw im Besitz des Freistaats und der nachgeordneten Behörden mit Abbiegeassistenten nachzurüsten.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Im Fuhrpark der Landesverwaltung werden wir die LKWs mit Abbiege­assis­tenten nachrüsten."

Fazit: Teilweise realisiert

Bei Neuanschaffung von Lkw durch den Freistaat werden nur noch solche mit Abbiegeassistenten gekauft. Der Sächsische Landtag hat außerdem ein Programm zur Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen beschlossen (Drs. 7/8935). Ob dafür Mittel im Haus­halt 2023/24 vorgesehen sind, ist bisher unklar.


 

Stillstand beim Radwegebau außerorts beenden

Der Koalitionsvertrag definiert, dass beim Neu- und Ausbau von Staatsstraßen künftig ein straßenbegleitender Radweg mitgebaut werden soll. In der Praxis ist das nicht der Fall, Gegenbeispiele existieren zur Genüge. So wird die Staatsstraße 177 zwischen Radeberg und der A 4 aktuell neu gebaut- nur ohne Radweg. Auch an der S 32 bei Rossau und Kriebstein, der B 95 nördlich Annaberg sowie an der S 161 bei Hohnstein werden momentan Ausbauarbeiten ohne einen Radweg geplant. Der Koalitionsvertrag wird hier klar gebrochen.

Auch grundsätzlich kommt Sachsen beim Radwegebau außerorts kaum voran. Nur 11% der sächsischen Staatsstraßen verfügen über einen Radweg. In kaum einem anderen Bundesland ist die Quote niedriger. Im Landeshaushalt sind lediglich 4 Mio. Euro pro Jahr für den Radwegebau an Staatsstraßen eingestellt. Damit können die in der Radverkehrskonzeption geplanten 500 Kilometer Radwege an Staats- und Bundesstraßen bis 2025 nicht fertiggestellt werden. Die bereitgestellten Mittel reichen bestenfalls für den Bau von ca. 13 km Radwegen. Doch selbst diese bescheidenen Mittel werden nicht auf die Straße gebracht, weil es an Planungskapazitäten mangelt. Während der Freistaat 2011 immerhin 30 km Radwege an Staats- und Bundesstraßen fertigstellte, rutschte der Wert 2020 auf 6,5 km ab.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, den Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege bis zum Jahr 2025 zu verdoppeln. Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad- und Radschnellwegen vorantreiben [...]. Beim Neu- und Ausbau von Staatsstraßen wird künftig ein Radweg mitgebaut."

Fazit: Nicht realisiert

Der Radwegebau an Staats- und Bundesstraßen ist nahezu zum Stillstand gekommen. Die Staats­regierung muss eine 180-Grad-Wende einleiten. Dafür müssen insbesondere die Planungsprioritäten im Landesamt für Straßenbau und Verkehr deutlich korrigiert werden. Beim Neu- und Ausbau von Staatsstraßen muss immer ein Radweg mitgebaut werden. Der Koalitionsvertrag darf nicht gebrochen werden.


 

Planungsbeschleunigung und mehr Personal

Damit der Bau von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen, aber auch andere Projekte zur Förderung des Radverkehrs in der Zuständigkeit des Freistaats Sachsen an Fahrt aufnehmen, haben CDU, Grüne und SPD vereinbart, Prozesse in der Verwaltung zu optimieren und mehr Personal zur Radverkehrsförderung einzustellen.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Wir beschleunigen Umsetzungs- und Genehmigungsprozesse durch eine den Aufgaben entsprechende Personalausstattung im zustän­di­gen Fach­minis­te­rium, im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und in den Geneh­migungs­behörden.
Wir werden das Anliegen des Radverkehrs in der Verwaltung besser abbilden. Mit zusätzlichen Personalmitteln für qualifi­zier­tes Personal werden wir das sächsische Verkehrsministerium und seine Straßen­bau­verwaltungen deutlich aufstocken."

Fazit: Nicht realisiert

Due Geschwindigkeit der Umsetzungs- und Genehmigungsprozesse wurde nicht beschleunigt. Auch wurden Personalmittel nicht erhöht, obwohl das SMWA selbst Mehrbedarf an Personal für das Thema Radverkehr im zuständigen Referat im SMWA und im LASuV sieht


 

Referat Nahmobilität im SMWA und dem LASuV

Eine wichtige Strukturänderung des Koalitionsvertrags betrifft die Einrichtung von Planungsabteilungen für Nahmobiltiät, also für den Fuß- und Radverkehr sowohl im zuständigen Ministerium als auch im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Wir werden ein Referat Nahmobilität sowohl beim zuständigen Fach­ministerium als auch beim LASuV einrichten und die rad­spezifi­schen Planungskapazitäten erhöhen."

Fazit: Teilweise realisiert

Seit Mitte 2020 gibt es mit dem Referat 54 Nahmobilität im SMWA eine entsprechende Struktur. Die Personalaufstockung im LASuV reicht bei weitem nicht aus, um die Herausforderungen beim Radwegebau zu meistern. Das Referat Nahmobilität im LASuV unterscheidet sich von Vorgängerreferat bisher vor allem durch neuen Namen..


 

Städte und Gemeinden nicht allein lassen: Kommunale Förderung aufstocken

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die kommunale Förderung für den Radwegebau deutlich erhöht wird. Im Jahr 2020 stellte der Freistaat den Kommunen noch 11,7 Mio. Euro bereit, 2021 waren es nur noch 2,4 Mio. Euro. Offensichtlich nimmt die Staatsregierung das Bundesprogramm „Stadt & Land“ aus dem Klimapaket zum Anlass, um sächsische Gelder einzusparen. Doch das Programm soll zusätzlich zu bisherigen Programmen der Länder Finanzmittel bereitstellen und den Ausbau von Radwegeinfrastruktur beschleunigen. Kein anderes Bundesland entfremdet Gelder aus dem Klimapaket in dieser dreisten Weise. In anderen Bundesländern ist es üblich, dass die die Kommunen zum Bundesprogramm „Stadt und Land“ Beratung erhalten und dass die Länder mit eigenen Landesförderrichtlinien dafür sorgen, dass die Mittel aus dem Klimapaket optimal eingesetzt werden. Das sächsische Verkehrsministerium weist eine derartige Verantwortung dagegen von sich.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Die kommunale Radverkehrsförderung werden wir finanziell deutlich besser ausstatten."

Fazit: Nicht realisiert

Der Freistaat darf die Gemeinden mit der Förderung des Radverkehrs nicht allein lassen. Die kommunale Radverkehrsförderung muss finanziell deutlich besser ausgestattet werden.
Bundes­mittel aus dem Klimaschutzprogramm 2030 dürfen nicht, wie im Doppelhaushalt 2021/22, Landesmittel ersetzen.


 

Radtourismus weiterentwickeln

Der Radtourismus erlebt auch aufgrund der Corona-Pandemie einen riesigen Boom. Aktuell entsteht jedoch der Eindruck, dass die Staatsregierung diesen Trend nicht nutzt, jedenfalls nicht über ein paar Mountainbikestrecken hinaus. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterqualifizierung der sächsischen Radfernwege kommt nicht voran. Es fehlt eine radtouristische Strategie des Freistaats, es fehlen Daten zum Radtourismus, es fehlen finanzielle Mittel für den Ausbau, für Lückenschlüsse und für das Qualitätsmanagement bestehender und neu entwickelter Radfernwege. Um die unterschiedlichen Verantwortungen zu bündeln und eine Kommunikation zu ermöglichen, sieht der Koalitionsvertrag eigentlich den Aufbau von Koordinationsstellen vor. Doch abseits des Elberadweges sucht man sie nach wie vor vergeblich.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Wir stärken den naturnahen Tourismus und damit den ländlichen Raum. Im Bereich des Radtourismus wollen wir Sachsen europaweit konkurrenzfähig machen. Dafür unterstützen wir die touristischen Akteure beim Aufbau von Koordinierungsstellen zur Entwicklung und Vermarktung der überregionalen Radrouten."

Fazit: Teilweise realisiert

Der Radtourismus boomt wie noch nie. Dieser Entwicklung muss die Staatsregierung gerecht werden. Eine moderne Radtourismuspolitik ist mehr als die Förderung einzelner Mountainbikestrecken.


 

Knotenpunktwegweisung

Der Koalitionsvertrag sieht die Einrichtung einer Knotenpunktwegweisung vor. Diese aus den Niederlanden stammende Wegweisung durch nummerierte Orientierungspunkte vereinfacht für nicht ortskundige Radtouristen die Orientierung und ist z.B. in Brandenburg schon flächendeckend eingeführt-

Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Zusätzlich zum laufenden Ausbau der Radwegweisung werden wir das touris­tische Radwegenetz in Sachsen bis 2024 komplett mit einer Knotenpunkt­wegweisung ausstatten.“

Fazit: Nicht realisiert

Der Aufbau einer Knotenpunktwegweisung, die Weiterqualifizierung der sächsischen Radfernwege, die Schaffung von Koordinierungsstellen für alle wichtigen touristischen Routen sowie eine zentrale Koordination der Aktivitäten muss höchste Priorität haben.


 

Ausbau Radfernwege

Eine wichtige Rolle des Landes zur Entwicklung Sachsens als erfolgreicher Radtourismusregion ist der Ausbau und die Koordination des Radfernwegenetzes. Deutschlandweit wichtige Radrouten führen durch Sachsen, aber auch sehr viele regionale Routen mit eher lokaler Bedeutung. Dies zu einem funktionierenden und hochwertigem Netz auszubauen, ist eine wichtige Aufgabe, die CDU, Grüne und SPD mit dem Koalitionsvertrag in Angriff nehmen wollten.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Gemeinsam mit den Kommunen werden wir zudem die sächsischen Radfernwege weiterqualifizieren."

Fazit: Nicht realisiert

Den Ausbau touristischer Routen finanzieren die Kommunen mit Mitteln des Bundes. Der Freistaat verfügt über keinen Fördertopf für den Ausbau von Radfernwegen.


 

Vernetzung und Know-how für sicheren Radverkehr

Nach einem längeren Hin und Her wird die kommunale Arbeitsgemeinschaft wegebund (ehemals Rad.SN) finanziell unterstützt. Darauf hatten sich CDU, Grüne und SPD auch im Koalitionsvertrag geeinigt. Die Arbeitsgemeinschaft berät Kommunen, organisiert Weiterbildungen und vernetzt unterschiedliche Akteure, damit Sachsens Städte fuß- und fahrradfreundlicher werden können.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad- und Radschnellwegen vorantreiben, die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN organisatorisch und langfristig finanziell unterstützen sowie Fahrradstationen und -abstellanlagen fördern."

Fazit: Realisiert

Jetzt gilt es, auch im kommenden Doppelhaushalt 2023/24 für eine solide Finanzierung des Wegebundes zu garantieren.


 

Radschnellwege nicht zum Rohrkrepierer werden lassen

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auch darauf geeinigt, die Planung und den Bau von Radschnellwegen voranzubringen. Eine Potentialanalyse zeigt, dass es in Sachsen viele mögliche Korridore gibt, um attraktive Verbindungen für Rad-Pendler zu schaffen. Erstmal werden im aktuellen Landeshaushalt explizit Gelder für die Planung von Radschnellwegen bereitsteht. Dennoch stocken die Planungen.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad- und Radschnellwegen vorantreiben, die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN organisatorisch und langfristig finanziell unterstützen sowie Fahrradstationen und -abstellanlagen fördern."

Fazit: Teilweise realisiert

Der Bau von Radschnellwegen droht zum Erliegen zu kommen. Für alle in Frage kommenden Radschnellwege müssen schnellstmöglich Machbarkeitsstudien und Planungen beauftragt werden. Statt immer neuer Ankündigungen muss die Staatsregierung die Radschnellwege als wichtiges Element der Verkehrswende endlich aktiv vorantreiben. Das Verkehrsministerium hat die Aufgabe, Aktivitäten der Kommunen zu koordinieren.


 

Diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen an allen sächsischen Bahnhöfen

Im Koalitionsvertrag definiert die Staatsregierung, dass sie Fahrradstationen und - abstellanlagen fördern möchte. Passiert ist bis jetzt wenig. Zwar werden im aktuellen Doppelhaushalt beachtliche 2 Mio. Euro für Bike&Ride bereitgestellt, ein geeignetes Förderprogramm und eine Bewerbung lassen noch immer auf sich warten. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit der Kofinanzierung der Landes-Richtlinie ÖPNV und der groß angelegten bundesweiten Bike&Ride-Offensive der DB. In den meisten anderen Bundesländern ist dies der Fall. Im Koalitionsvertrag hat sich die Sächsische Staatsregierung außerdem das Ziel gesetzt, auch eine Förderung von Mobilitätsstationen zu prüfen. Das ist ebenfalls noch nicht geschehen.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:"Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad- und Radschnellwegen vorantreiben, die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN organisatorisch und langfristig finanziell unterstützen sowie Fahrradstationen und -abstellanlagen fördern.[...] Die bestehende Förderung von Fahrradparkhäusern und -abstellanlagen an öffentlichen Einrichtungen jenseits von Bahnhöfen, Haltepunkten oder sonstigen ÖPNV-Verknüpfungsstellen wollen wir ausweiten.
Wir prüfen, mit der Ausweitung der ÖPNV-Förderrichtlinie auch Mobilitätsstationen zu
unterstützen."

Fazit: Nicht realisiert

Die Staatsregierung muss Fahrradstationen und –abstellanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten fördern. Die Staatsregierung muss die Bike&Ride-Offensive der Deutschen Bahn kofinanzieren. Die Förderung muss beworben werden.


 

Erfolgreiche Lastenradförderung verstetigen

Die sächsische Lastenradförderung ist eines der wenigen erfolgreichen Radprojekte der Koalition in den vergangenen zweieinhalb Jahren. 2021 gingen beim für das Förderprogramm zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr 300 Förderanträge für 386 Transporträder ein. Das Antragsvolumen betrug insgesamt 546.500 Euro, die Nachfrage war damit größer, als von der Sächsischen Staatsregierung erwartet. Im Jahr 2022 stehen für die Lastenradförderung 700.000 Euro bereit,

Vereinbarung im Koalitionsvertrag: "Wir fördern Kommunen und Unternehmen bei der Einführung umweltfreundlicher Stadtlogistikkonzepte beispielsweise mit Hilfe von Lastenrädern."

Fazit: Realisiert

Die Lastenradförderung des Freistaats ist ein Erfolgsmodell. Aus diesem Grund müssen mehr Mittel bereitgestellt werden. Einen noch größeren Effekt könnte das Förderprogramm erzielen, wenn der Freistaat gemeinsam mit anderen Berufsverbänden die Nutzung von Transporträdern und die Förderung durch den Freistaat stärker bewirbt.


https://sachsen.adfc.de/artikel/halbzeitbilanz2022

Häufige Fragen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sind Sie Teil der größten Interessenvertretung für Radfahrende. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Mitglieder des ADFC profitieren zudem von einer Vielzahl an Serviceleistungen wie z. B. der ADFC-Pannenhilfe, einer kostenlosen Rechtsberatung, sowie Vergünstigungen und Vorteilen bei vielen ADFC-Partnern, wie zum Beispiel teilAuto. ADFC-Angebote wie unsere Radtouren oder die ADFC-Fahrradcodierung sind für Mitlglieder vergünstigt.

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  • Wie kann ich im ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, können Sie entweder mit einer unserer Ortsgruppen in Kontakt treten oder sich per E-Mail bei uns melden.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Ich plane eine Radtour. Was empfiehlt der ADFC?

    Im ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ finden Sie für Ihre Reiseplanung mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland. Die Qualität touristischer Radrouten ist in Deutschland noch sehr unterschiedlich. Besonders hochwertige Routen zeichnet der ADFC als Qualitätsrouten aus. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne ist auf den ersten Blick erkennbar, mit welcher Qualität man bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kann. Außerdem zertifiziert der ADFC fahrradfreundliche Unterkünfte mit dem Bett+Bike-Siegel. Hier sind Sie Reisende auf dem Rad immer gern gesehen!

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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