Verkehrszeichen Fahrrad verboten

cof © Konrad Krause / ADFC

Vom Fahrtwind zum Fußmarsch: E-Bike-Fahrer wegen Busverbot gestrandet

Die Verbindung von Radfahren und öffentlichem Personennahverkehr ist für viele Pendler eine praktische Kombination. Immer mehr Menschen nutzen Fahrrad, Bus und Bahn gemeinsam auf alltäglichen Wegen und bei Ausflügen in der Freizeit.

ADFC fordert einheitliche Regelungen zur Fahrradmitnahme

Sie sind damit sauber unterwegs und tun nebenbei etwas für ihre Gesundheit. Doch nicht immer läuft die Kombination von ÖPNV und Rad reibungslos. „Immer wieder gibt es Probleme bei der Mitnahme von Fahrrädern, weil Regelungen intransparent oder unpraktikabel sind und Radfahrer sich der Willkür des Fahrpersonals ausgesetzt sehen,“ weiß Konrad Krause, Geschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Sachsen, zu berichten.

So erlebte es auch Sascha Söhl, der sein E-Bike von Oschatz nach Torgau im Bus mitnehmen wollte. Der Oschatzer hat sich vor Beginn seiner Reise beim Mitteldeutschen Verkehrsverbund umfassend informiert und auch vor dem Kauf seiner Fahrkarte noch einmal beim Personal vor Ort vergewissert, dass die Mitnahme von E-Bikes in Bussen bei vorhandenen Kapazitäten möglich ist. Doch trotz dessen, dass der Bus leer war, wurde die Mitnahme des Fahrrads vom Fahrpersonal verweigert.

Mit der Begründung, dass es sich um ein E-Bike handelt und von diesem eine Brandgefahr ausgehen würde, wurde er an der Haltestelle stehen gelassen. Söhl berichtet „Nachdem ich dann allein am Bahnhof stand, rief ich die Hotline an, um mich über mögliche Alternativen zu informieren. Der Mitarbeiter konnte selbst keinen Hinweis darauf finden, dass E-Bikes nicht transportiert werden.“ Für eine begrenzte Mitnahme von Fahrrädern hat Söhl vollstes Verständnis. Auch ist ihm klar, dass keine pauschale Garantie für die Mitnahme von Rädern gegeben werden kann. „Dass mir die Mitnahme meines E-Bikes aus fadenscheinigen Gründen bei einem leeren Bus und entgegen der Informationen des Verkehrsverbundes verweigert wurde, ist aber schlicht eine Frechheit.“

Damit mehr Menschen auch außerhalb der Großstädte in Sachsen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen, muss die Kombination von Fahrrad und ÖPNV einfach und komfortabel sein, fordert der ADFC. Der Fahrradclub sieht Sachsens Landesregierung in der Pflicht, ihre Fördermittel für den ÖPNV gezielt so zu gestalten, dass in Sachsen für die Mitnahme von Fahrrädern – und auch von E-Bikes – einheitliche und sinnvolle Standards gelten.

Dazu gehören neben barrierefreien Fahrzeugen, die eine Mitnahme eines Fahrrads überhaupt ermöglichen, ein einheitliches Ticketsystem. Zusätzlich müssen die Informationen zu den Möglichkeiten der Fahrradmitnahme stark verbessert werden.


https://sachsen.adfc.de/pressemitteilung/vom-fahrtwind-zum-fussmarsch-e-bike-fahrer-wegen-busverbot-gestrandet-1

Häufige Fragen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sind Sie Teil der größten Interessenvertretung für Radfahrende. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Mitglieder des ADFC profitieren zudem von einer Vielzahl an Serviceleistungen wie z. B. der ADFC-Pannenhilfe, einer kostenlosen Rechtsberatung, sowie Vergünstigungen und Vorteilen bei vielen ADFC-Partnern, wie zum Beispiel teilAuto. ADFC-Angebote wie unsere Radtouren oder die ADFC-Fahrradcodierung sind für Mitlglieder vergünstigt.

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  • Wie kann ich im ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, können Sie entweder mit einer unserer Ortsgruppen in Kontakt treten oder sich per E-Mail bei uns melden.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Ich plane eine Radtour. Was empfiehlt der ADFC?

    Im ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ finden Sie für Ihre Reiseplanung mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland. Die Qualität touristischer Radrouten ist in Deutschland noch sehr unterschiedlich. Besonders hochwertige Routen zeichnet der ADFC als Qualitätsrouten aus. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne ist auf den ersten Blick erkennbar, mit welcher Qualität man bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kann. Außerdem zertifiziert der ADFC fahrradfreundliche Unterkünfte mit dem Bett+Bike-Siegel. Hier sind Sie Reisende auf dem Rad immer gern gesehen!

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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