Verkehrsunfall

Verkehrsunfall © istock | Jaques Palut

Sachsen weiter für Verkehrsrecht aus der Kaiserzeit

Heute sollte im Bundesrat dem neuen Straßenverkehrsgesetz der Weg geebnet werden. Zuvor hatte der Bundestag bereits das Gesetz beschlossen, mit dem die Kommunen mehr Möglichkeiten haben, für sichere Straßen zu sorgen.

Freistaat blockiert modernes Straßenverkehrsgesetz im Bundesrat

Doch der Beschluss scheiterte im Bundesrat, weil neun Bundesländer – darunter Sachsen – ihre Zustimmung verweigerten. Das aktuelle Straßenverkehrsgesetz aus dem Jahr 1909 setzt den Fokus im damaligen Zeitgeist ausschließlich auf die Abwicklung des Autoverkehrs. Der heute gescheiterte Gesetzentwurf wollte stattdessen stärkeres Gewicht auf die Verkehrssicherheit und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer legen.

„Ich bin schockiert, dass die Sächsische Staatsregierung an einem veralteten Verkehrsrecht aus der Monarchie festhalten will“ sagt Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen." Eine Novelle der StVO, die die neuen Möglichkeiten des geänderten Straßenverkehrsgesetzes nutzt, war ebenso auf dem Weg. Diese StVO-Novelle ist damit ebenfalls passé.

„Mit dem neuen Gesetz sollten die Kommunen mehr Freiheit bekommen, um den Verkehr besser zu ordnen und schneller und flexibler für Sicherheit auf der Straße zu sorgen. Denn die kommunalen Akteure vor Ort wissen am besten, wo es klemmt." so Krause. Zum Beispiel sollte die Anordnung von Tempo 30 vereinfacht werden, wo heute oft ein Flickenteppich aus wechselnden Tempo-30- und Tempo-50-Anordnungen die Situation auf der Straße unübersichtlich macht. Außerdem sollte die Flut an Paketfahrzeugen in den Städten durch die Einführung von Ladezonen geordnet werden. Beides sind Regelungen, die auch den Radverkehr sicherer machen würden.

„Die Staatsregierung fällt den Kommunen in den Rücken. Statt den Akteuren an der Basis mehr Eigenverantwortung zuzugestehen, blockiert die Keniakoalition lieber blind eine Politik, die Verkehrssicherheit an oberster Stelle sieht. Im sächsischen Koalitionsvertrag hat man sich 2019 noch zum Ziel der Vision Zero, also null Verkehrstoten, bekannt. Heute hat die Kenia-Koalition gezeigt, dass das offenbar nur ein Lippenbekenntnis war“ fasst Konrad Krause die Ergebnisse des heutigen Tages zusammen.

Hintergrund

Das über 100 Jahre alte Straßenverkehrsgesetz fördert die Sicherheit und Leichtigkeit des Autoverkehrs und führt in der Praxis dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren von Kommunen oftmals nicht umgesetzt werden können. Deshalb drängen der ADFC und der Deutsche Städtetag seit Langem auf eine Reform des Gesetzes. Die Bundesregierung hat eine  Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Koalitionsvertrag festgeschrieben und einen geeinten Gesetzesvorschlag ausgearbeitet. Dieser droht nun auch am Abstimmungsverhalten der Vertreter der Sächsischen Staatsregierung im Bundesrat zu scheitern.    


Unterstütze unsere Arbeit!

Damit die Autolobby nicht gewinnt: Unterstütze den ADFC mit einer Spende!

Spendenkonto

ADFC Sachsen e.V.

IBAN DE 87 8609 5604 0307 8318 05
BIC GENODEF1LVB
Volksbank Leipzig

Verwendungszweck: Spende

Unterstütze den ADFC Sachsen
https://sachsen.adfc.de/pressemitteilung/sachsen-weiter-fuer-verkehrsrecht-aus-der-kaiserzeit

Bleiben Sie in Kontakt