Radfahren Gruppe Illustration

Radfahren Gruppe Illustration © ADFC | april agentur

Radausbildung an Grundschulen auf der Kippe?

ADFC besorgt / Polizei streicht Radausbildung an Grundschulen zusammen

Das neue Schuljahr hat vor zwei Wochen begonnen und damit auch eine neue Saison der praktischen Radfahrausbildung in der Grundschule. Doch offenbar streicht der Freistaat Sachsen das Angebot drastisch zusammen. Allein in Dresden habe die Polizei die Ausbildung an 20 Grundschulen jetzt kurzfristig abgesagt, berichtete die BILD-Zeitung am Freitag.

"Mehrere Eltern und Schulen haben sich auch bei uns gemeldet und berichten, dass die Polizei die Radfahrausbildung kurzfristig gestrichen hat." berichtet Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen. "Damit sich Kinder im Straßenverkehr zurechtfinden, ist eine ordentliche Verkehrserziehung nötig." so der ADFC-Geschäftsführer. "Das ist Teil des Lehrplans. Es ist schlicht verantwortungslos, ausgerechnet hier den Rotstift anzusetzen."

Der ADFC fordert die Sächsische Staatsregierung auf, die Präventionsarbeit endlich mit den nötigen Mitteln auszustatten. Schon bei der bisher durchgeführten Radfahrausbildung in Sachsen kam der praktische Teil zu kurz. Im Schuljahr 2022/23 fiel für etwa ein Viertel der sächsischen Kinder der 4. Klasse die Radausbildung aus. Nur 28.000 der ca. 35.000 Viertklässler haben den durch die Polizei angebotenen Kurs durchlaufen.[1] "Dass jetzt auch dieser Crashkurs an vielen Schulen kurzfristig gestrichen wird, werde sich am Ende in steigenden Unfallzahlen zeigen", ist sich Krause sicher.

Schon seit Jahren sei außerdem eine pädagogische Überarbeitung der Radausbildung nötig. Der ADFC bemängelt, dass der praktische Teil der Radausbildung nur in einem "Verkehrsgarten" oder einer Halle stattfindet, also fernab realistischer Verkehrsbedingungen.[2] Auch seien die pro Klasse zur Verfügung stehenden 10 Stunden für die Ausbildung deutlich zu kurz und vor allem dem Personalmangel geschuldet, nicht aber Ergebnis eines zeitgemäßen Ausbildungskonzeptes.

Bis zum zehnten Geburtstag dürfen Kinder noch auf dem Gehweg fahren. Ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr müssen sie Fahrbahn oder, sofern vorhanden, den Radweg benutzen. "Spätestens ab desem Alter müssen sie fit für den Straßenverkehr sein." sagt Konrad Krause. "Wenn die Staatsregierung die Radausbildung an Grundschulen weiter so schleifen lässt, werden immer mehr Kinder mit der Situation auf unseren Straßen überfordert sein. Sachsen braucht endlich einen Neustart der schulischen Radausbildung."

[1] Vgl. KlAnfr Landtags-Drs. 7/13531

[2] Vgl. VwV Radfahrausbildung, § VIII


https://sachsen.adfc.de/pressemitteilung/radausbildung-an-grundschulen-auf-der-kippe

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