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ADFC kritisiert vereinfachten Bau von Pkw-Parkplätzen in Sachsen

Am heutigen Tag wird der Sächsische Landtag eine Novellierung der Bauordnung beschließen, die neben zahlreichen weiteren Änderungen auch eine Verdoppelung der verfahrensfreien Fläche für Pkw-Stellplätze enthält.

Fahrradclub fordert mehr Engagement der Kenia-Koalition für die Verkehrswende

Bauherren können also auf ihrem Grundstück einen Parkplatz von 100 m² anlegen, ohne dafür eine Baugenehmigung zu benötigen. Bisher lag dieser Wert bei 50 m². Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) kritisiert die Novelle als eine verpasste Chance für die Verkehrswende. Die Bauordnung sei eine wichtige Stellschraube, um die Verkehrswende vor Ort zu unterstützen. Ihrem 2019 beschlossenen Ziel, den Radverkehr in Sachsen bis 2025 zu verdoppeln, komme die Kenia-Koalition mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf kein Stück näher.

"Statt sich endlich für fahrradfreundliches Bauen zu engagieren, vereinfacht Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt nun den Bau von Autoparkplätzen. Wie will die Koalition so ihr Ziel erreichen, dass die Sachsen bis 2025 doppelt so viele Wege mit dem Rad zurücklegen?" fragt sich Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen.

Ein weiterer Kritikpunkt des ADFC betrifft den § 49 der Sächsischen Bauordnung, der Bauherren sowohl von Wohngebäuden, aber beispielsweise auch bei Schulen und Kitas verpflichtet, in erheblichem Maße Pkw-Stellplätze zu schaffen. 

"Es ist seit langem bekannt, dass die Stellplatzpflicht weit über das Ziel hinausschießt und als versteckte Subvention die Nutzung des Autos bevorteilt." sagt Krause. Die Stellplatzpflicht sei ein historisches Relikt aus der Zeit der autogerechten Stadt. Sie stehe konträr zum Ziel, einen höheren Verkehrsanteil zu Fuß, mit dem Rad und über den ÖPNV abzuwickeln. Auch richte sie sich gegen die international vereinbarten Klimaschutzziele.

"Solange der Staat Bauherren dazu verpflichtet, deutlich über den realen Bedarf Autoparkplätze bereitzustellen, steht sich sie Sächsische Staatsregierung bei der Verkehrswende selbst im Weg." Die Novellierung der Bauordnung hätte es ermöglicht, die Stellplatzpflicht auf ein sinnvolles und zeitgemäßes Maß zu reduzieren. 

"Ich nehme ernüchtert zur Kenntnis, dass die Sächsische Staatsregierung aber nicht willens oder nicht in der Lage ist, wichtige verkehrspolitische Akzente zu setzen." zeigt sich der ADFC-Geschäftsführer konsterniert.

Hintergrund

In der bislang gültigen Fassung begrenzt die Bauordnung in § 61 Abs. 1 Ziffer 16 die Verfahrensfreiheit von Parkplätzen auf 50 m². Diesen Wert hat die Koalition von CDU, Grünen und SPD heute auf 100 m² angehoben. Dies vereinfacht für Bauherren die Flächenversiegelung für den Bau von Pkw-Stellplätzen. Da die Flächenverfügbarkeit auf Baugrundstücken in der Regel begrenzt ist, wird so auch die Flächenverfügbarkeit für Fahrradparkplätze bei Bauprojekten eher geschwächt als gestärkt. Ein Beitrag zur Erhöhung des Fahrradanteils am Gesamtverkehr ist die Bauordnung jedenfalls nicht.

Ganz anders der Trend außerhalb von Sachsen: Bundesweit wird als ein Baustein der Verkehrswende die schon seit langem in der Kritik stehende Stellplatzpflicht für Pkw nach § 49 der Bauordnung Schritt für Schritt abgebaut oder, wie im Falle von Berlin und Hamburg, komplett abgeschafft.

https://sachsen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-kritisiert-vereinfachten-bau-von-pkw-parkplaetzen-in-sachsen

Häufige Fragen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Wie kann ich im ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, können Sie entweder mit einer unserer Ortsgruppen in Kontakt treten oder sich per E-Mail bei uns melden.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Ich plane eine Radtour. Was empfiehlt der ADFC?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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