Trampelpfad neben einer Staatsstraße

Fehlender Radweg an der S 159 in der Sächsischen Schweiz © Konrad Krause / ADFC

ADFC fordert zügige Planung des Radwegs zwischen Weixdorf und Hermsdorf

Noch viele Jahre wird es dauern, bis der Freistaat Sachsen den Radweg zwischen Dresden-Weixdorf und Hermsdorf entlang der Staatsstraße 59 bauen wird.

Dies ergab Anfang November eine Anfrage der Sächsischen Zeitung beim sächsischen Verkehrsministerium. Priorität vor dem Radweg habe die Ortsumgehungsstraße der B 97 in Ottendorf-Okrilla, die Radwegplanung sei deshalb zurückgestellt worden.

Der Freistaat Sachsen zählt auf der S 59 über 5.000 Autos am Tag, ab einer Belastung von 2.500 Autos ist nach den Regelwerken der Anbau eines Radwegs erforderlich. Doch während im nördlichen Abschnitt, in Hermsdorf und Ottendorf längst ein Radweg existiert, ist für den 750 Meter langen Lückenschluss nach Dresden ein Baubeginn nicht in Sicht.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Sachsen (ADFC) spricht von falschen Prioritäten. ADFC-Geschäftsführer Konrad Krause ist überrascht: "Dass jetzt der Bau einer millionenschweren Ortsumgehungsstraße als Grund vorgeschoben wird, dass es beim Radwegbau klemmt, finde ich schon ein starkes Stück. Muss auf der stark befahrenen Straße erst jemand sterben?" Aus Sicht des ADFC Sachsen hat der Abschnitt ein sehr großes Potential, täglich stark von Pendlern und Schülern mit dem Rad genutzt zu werden.

"Der Freistaat Sachsen hat sich dazu bekannt, die Alternativen zum Auto zu stärken. Bis 2025 soll der Anteil des Fahrrads an den Wegen in Sachsen verdoppelt werden", zitiert der ADFC-Geschäftsführer aus dem sächsischen Koalitionsvertrag. "Da darf Verkehrsminister Martin Dulig keine Sekunde verstreichen lassen und muss bei dieser wichtigen Verbindung endlich loslegen! Die Prioritätensetzung zugunsten einer Autostraße ist für uns völlig unverständlich und geht über die Köpfe der Anwohner hinweg", erklärt Krause.

"Viele Ottendorfer wünschen sich endlich einen direkten und sicheren Radweg nach Dresden" ergänzt Krause. "Schon in der mittlerweile bald zehn Jahre alten sächsichen Radverkehrskonzeption von 2014 war der Radweg an der S 59 enthalten." Man könne keinem Menschen mehr erklären, wieso dieses Radwegprojekt immer noch nicht weiter vorangekommen ist.

Hintergrund

Der Radwegebau in Sachsen geht insgesamt nur sehr schleppend voran: Nur etwa 17% der sächsischen Staats- und Bundesstraßen sind bisher mit einem Radweg ausgestattet. Dabei will Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig bis 2025 noch fast 500 Kilometer Radweg an Staats- und Bundesstraßen von höchster Priorität fertigstellen. Das entspricht über 100 Kilometer Radweg pro Jahr. Dass dieses Ziel noch zu erreichen ist, glaubt in Fachkreisen niemand mehr. Auch Sachsens schwarz-grün-rote Regierung hat sich Ende 2019 noch einmal ausdrücklich vorgenommen, Bedingungen zu schaffen, damit sich der Radverkehr im Freistaat bis 2025 verdoppelt. Bisher sieht es aber nicht so aus, als dass der Radwegebau an Bundesstraßen durch diese Absichtserklärung nun Fahrt aufnehmen würde.

Nicht nur der ADFC, sondern auch der Sächsische Landesrechnungshof kritisiert das langsame Tempo beim Radwegeausbau in Sachsen. In seinem Bericht stellte er in diesem Sommer fest, dass die Zielvorgaben der Radverkehrskonzeption von 2014 nicht im Einklang mit den tatsächlichen Kapazitäten und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln stünden. Auch der Rechnungshof sagt: Vom Ziel, die in der Radverkehrskonzeption vorgesehenen Radwegabschnitte im geplanten Zeitrahmen fertigzustellen, sei der Freistaat Sachsen weit entfernt.


https://sachsen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-zuegige-planung-des-radwegs-zwischen-weixdorf-und-hermsdorf

Häufige Fragen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Wo finde ich den vom ADFC empfohlenen Musterkaufvertrag für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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