LKW mit Abbiegeassistent

LKW mit Abbiegeassistent © ADFC/Jens Lehmkuehler

ADFC begrüßt Einführung von Abbiegeassistenten in Lkw des Freistaats

Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, dass alle LKW im Fuhrpark des Freistaats Sachsen mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden sollen.

Außerdem beschlossen die Abgeordneten, bei der Beschaffung neuer LKW die Ausstattung mit Abbiegeassistenten verbindlich vorzusehen.

Neben der seit April 2020 in der StVO verankerten Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen ist die Nachrüstung mit Abbiegeassistenten ein weiterer wichtiger Schritt, um Unfälle zwischen LKW und Radfahrenden zu vermeiden. Allein 2020 wurden in Sachsen acht Radfahrende und Fußgänger bei Unfällen, bei denen der LKW-Fahrer die Hauptschuld trug, getötet. 61 Radfahrende und Fußgänger wurden verletzt. Ein Teil der Unfälle hätte sich mit Abbiegeassistenten verhindern lassen können.

"Mit dem Beschluss zur Nachrüstung eigener Lkw handelt der Freistaat Sachsen als Vorbild." sagt Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen. "Mit der Umrüstung der kompletten LKW-Flotte des Freistaats löst die Kenia-Koalition ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Das ist ein guter Schritt!"

Aber nicht nur die Fahrzeuge macht der ADFC als Ursache für schwere Unfälle zwischen LKW und Radfahrern aus. "An vielen Stellen sind gefährliche geschaltete Ampelschaltungen und unübersichtlich gestaltete Kreuzungen ein echtes Problem" weiß Krause zu berichten. Es müsse daher immer im Blick bleiben, den Schwerlastverkehr innerorts zu reduzieren und von Radrouten wegzuführen. 

"Es geht dabei natürlich nicht nur um die Abbiegeproblematik. Mehr Verkehrssicherheit erreichen wir in der Fläche nur, wenn es für die Akteure vor Ort auch leichter wird, Tempo 30 anzuordnen und wenn endlich klare Anreize für sichere Kreuzungen gesetzt werden" sagt Krause. Sachsen könne hier mit einer entsprechenden Förderung durchaus steuern. Leider setze das Verkehrsministerium in diese Richtung bisher keine Impulse. Beispielsweise stellt sich Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig im Moment quer, wenn es darum geht, mit Tempo 30 an stark befahrenen Ortsdurchfahrten für mehr Sicherheit zu sorgen.

Hintergrund

Der Anteil von Unfällen zwischen LKW und Radfahrenden ist verglichen mit dem gesamten Unfallgeschehen überschaubar. Die Unfallschwere bei solchen Zusammenstößen ist jedoch überdurchschnittlich. Zwischen 20 und 40 Radfahrerinnen und Radfahrer pro Jahr werden durch rechtsabbiegende LKW getötet, etwa 1.500 teils schwer verletzt. Ein typisches Muster bei Unfällen zwischen LKW und Fahrrädern: Rechtsabbiegende Lkw-Fahrer rechnen nicht mit Radfahrenden, die auf dem Radweg rechts am LKW vorbeifahren. Um die unübersichtliche Situation für den Fahrer zu vereinfachen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, gibt es am Markt seit einigen Jahren Assistenzsysteme für LKW.

2018 startetet des Bundesverkehrsministerium nach einer Serie tödlicher Verkehrsunfälle mit LKW auf Druck des ADFC die "Aktion Abbiegeassistent". Ein Förderprogramm zur Nachrüstung von Lkw wurde aufgelegt.

Ab Juli 2022 sind in der EU für neu zugelassene LKW -Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für alle neu verkauften LKW  Abbiegeassistenten verpflichtend. Doch immer mehr Unternehmen wollen bis dahin nicht mehr warten. Auch die Dresdner Feuerwehr, der ASR Chemnitz sowie die Stadtreinigung Leipzig rüsten schon vorher ihre Fahrzeuge mit Abbiegeassistenten nach. Dennoch ist von den aktuell deutschlandweit zugelassenen 840.000 LKW und Bussen über 3,5 Tonnen nur ein sehr geringer Anteil mit Abbiegeassistenten ausgestattet. 

Bis die letzten Fahrzeuge ohne Assistent ausgemustert sind, werden allerdings noch viele Jahre vergehen. Besonders bei kommunalen Fahrzeugen wie der Müllentsorgung oder der Straßenreinigung, die nahezu ihre komplette Nutzungsdauer im Stadtverkehr unterwegs und viele Jahre lang im Einsatz sind, sieht es der ADFC problematisch. Um einen größeren Nutzen für die Verkehrssicherheit zu erzielen, fordert der Fahrradclub neben der bestehenden Pflicht für Neufahrzeuge ab 2024 auch eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge aus dem Bestand.


https://sachsen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-begruesst-einfuehrung-von-abbiegeassistenten-in-lkw-des-freistaats

Häufige Fragen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Ich plane eine Radtour. Was empfiehlt der ADFC?

    Im ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ finden Sie für Ihre Reiseplanung mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland. Die Qualität touristischer Radrouten ist in Deutschland noch sehr unterschiedlich. Besonders hochwertige Routen zeichnet der ADFC als Qualitätsrouten aus. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne ist auf den ersten Blick erkennbar, mit welcher Qualität man bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kann. Außerdem zertifiziert der ADFC fahrradfreundliche Unterkünfte mit dem Bett+Bike-Siegel. Hier sind Sie Reisende auf dem Rad immer gern gesehen!

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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