Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Sachsen e. V.

Verkehrsversuch in Taucha mit Schutzstreifen außerorts

Sachsen auf den Spuren Niederländischer Radverkehrsplanung: Was der Tauchaer Verkehrsversuch für den Radverkehr außerorts bedeutet

Foto: Frank Hellriegel

Wer in Sachsen außerhalb von Städten und Dörfern mit dem Fahrrad unterwegs ist, kennt das mulmige Gefühl: Autokolonnen rauschen mit Tempo 100 oder mehr knapp am Lenker vorbei. Oft scheitert der Bau von separaten, baulich getrennten Radwegen nicht am guten Willen der Kommunen, sondern schlicht am Grunderwerb und den Kürzungen im Sächsischen Landeshaushalt. Das Ergebnis: Gefährliche Lücken im Radwegenetz, die viele Menschen davon abhalten, das Rad für alltägliche Wege zu nehmen und Eltern dazu bringen, ihren Kindern die Fahrt mit dem Rad zur Schule zu verbieten.

Die Stadt Taucha probiert nun gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen eine pragmatische Alternative. Zwischen den Ortsteilen Merkwitz und Seegeritz wurde Mitte September 2026 ein im Freistaat bisher einmaliger Verkehrsversuch gestartet: Der erste außerörtliche Schutzstreifen für den Radverkehr in Sachsen.

Das Tauchaer Modell: Wie der Schutzstreifen außerorts funktioniert

Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Merkwitz und Seegeritz wurde zwar bereits grundhaft saniert und auf sieben Meter verbreitert, doch ein baulich getrennter Radweg scheiterte wie so oft an fehlenden Grundstücken. Taucha ging deshalb neue Wege und erkämpfte gegen anfängliche rechtliche Bedenken einen auf zweieinhalb Jahre angelegten Modellversuch.

Das Prinzip erinnert stark an das bewährte Straßenentwurfs-Modell aus den Niederlanden: 

  • Beidseitige Schutzstreifen: Jeweils zwei Meter breite, gestrichelte Markierungen am Fahrbahnrand reservieren Raum für Radfahrende.  
  • Schmale Kernfahrbahn: Autos nutzen den verbleibenden Platz in der Mitte. Sie dürfen den Schutzstreifen nur bei Begegnungsverkehr überfahren.
  • Recht auf Vorrang: Befindet sich ein Fahrrad auf dem Schutzstreifen, müssen Autofahrende dahinter warten. Überholt werden darf nur, wenn der außerorts gesetzlich geforderte Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.
  • Tempo 50 und Überholverbot: Um die Sicherheit zu gewährleisten, gilt auf der Strecke eine maximal zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h. Rot markierte „Tore“ an den Übergängen verdeutlichen die neue Situation.

Pragmatismus schlägt Perfektionismus: Keine Zeit für ewigen Stillstand

Für den ADFC Sachsen zeigt dieses Pilotprojekt eine interessante Stoßrichtung: Beim Ausbau der Radinfrastruktur müssen wir dringend an Tempo gewinnen!

Ewige Planungszyklen, langwierige Grunderwerbsverhandlungen, aus dem Ruder laufende Baukosten und knappe Kassen führen in Sachsen dazu, dass Lücken im Radwegenetz und Verbindungen zwischen Ortsteilen oft über Jahrzehnte ungeschützt bleiben. Natürlich wünscht sich der ADFC weiterhin ein lückenloses Netz von der Fahrbahn getrennter baulich abgesetzter Radwege. Wäre es aber nicht ein pragmatischer Ansatz, an den Stellen, wo Alternativen funktionieren könnten, diese auszuprobieren? 

Der Schutzstreifen außerorts – kombiniert mit einer deutlichen Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs – ist eine Möglichkeit, die sich schnell, unkompliziert und kostengünstig umsetzen lässt. Er schließt Netzlücken dort, wo sonst gar nichts passieren würde. 

Sicherheit entsteht auch im Kopf: Angstgefühle reduzieren

Ein oft unterschätztes Hemmnis beim Umstieg aufs Rad ist das subjektive Unbehaglichkeit- und Angstgefühl. Eine schmale Landstraße ohne Kennzeichnung verleitet Autofahrende oft zu hoher Geschwindigkeit und knappen Überholmanövern. Nicht für jeden erscheint das als eine geeignete Umgebung für den täglichen Weg mit dem Rad.

Der Schutzstreifen in Taucha erfüllt in Kombination mit Tempo 50 zwei entscheidende Aufgaben:

  • Sichtbarkeit schaffen: Das Fahrrad bekommt einen festen, optisch hervorgehobenen Platz im Straßenraum zugewiesen.
  • Geschwindigkeit herausnehmen: Die Absenkung auf Tempo 50 macht den Kraftverkehr weniger gefährlich.

Dass der Versuch in Taucha von der LISt GmbH im Rahmen des sächsischen „ALRad“-Projekts (Alternative Lösungen für Radwege) wissenschaftlich evaluiert wird, ist ein wichtiger Bestandteil des Projekts. Durch Befragungen von Anwohnenden, Pendelnden und Schülern wird erfasst, wie sich das reale Verhalten und das Sicherheitsgefühl vor Ort verändern.

Blick nach vorn: Blaupause für ganz Sachsen?

Natürlich ersetzt ein Schutzstreifen auf stark befahrenen, schnellen Landstraßen keinesfalls den baulich getrennten Radweg. Doch auf weniger stark frequentierten Gemeindeverbindungen und Nebenstrecken könnte das Modell auch woanders Schule machen. 

Der ADFC Sachsen wird den Verkehrsversuch in Taucha aufmerksam begleiten. Wir hoffen, dass die wissenschaftlichen Ergebnisse den Weg frei machen für viele weitere schnelle Lückenschlüsse im gesamten Freistaat!


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