Millionenförderung für große Fahrradparkhäuser in Sachsen

Sichere und geschützte Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen können dazu beitragen, dass mehr Menschen das Fahrrad und die Bahn zum Beispiel für den Arbeitsweg nutzen.

Rund 55% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen pendeln zu ihrem Arbeitsplatz. Wer seinen Arbeitsweg mit einer Kombination aus Bahn und Rad zurücklegt, kann so nicht nur Stau und Stress umgehen, auch die Schadstoff- und Lärmemissionen fallen geringer aus. Oft ist die Kombination aus Rad und Bahn auch die schnellste Form des Pendelns. Gleichzeitig benötigt ein Fahrradabstellplatz nur etwa ein Zehntel der Fläche eines Pkw-Parkplatzes. Ein Gewinn für die Städte, denn das spart Platz und Kosten. Damit sich mehr Menschen für die Kombination von Bahn und Rad entscheiden, müssen aber an den Bahnhöfen ausreichend attraktive und diebstahlgeschützte Fahrradabstellanlagen bereitstehen. Gerade im Hinblick auf die steigende Nutzung von hochwertigen E-Bikes erhalten sichere Abstellmöglichkeiten einen noch höheren Stellenwert. 

Bisher gibt es im gesamten Freistaat kein einziges Fahrradparkhaus – das soll sich in den nächsten Jahren ändern. Der Bund fördert mit 4,5 Mio. Euro den Bau von Fahrradparkhäusern in Sachsen. Dabei entstehen in den nächsten Jahren Fahrradparkhäuser in Leipzig, Dresden und Chemnitz. Derzeit befinden sich Fahrradparkhäuser in Dresden, Leipzig und Chemnitz in Planung. Anfang Juli bewilligte der Haushaltsausschuss des Bundestages eine Millionenförderung für deren Bau. Das Geld stammt aus dem bundesweiten Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“, welches bis 2026 läuft und insgesamt 110 Mio. € für die Förderung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen bereitstellt.

Aktuell fördert das Programm bundesweit 37 Projekte mit über 55 Mio. €, davon gehen 4,5 Mio. € an 4 Projekte in Sachsen. Am Bahnhof Dresden-Neustadt ist ein Fahrradparkhaus mit 800 Stellplätzen in Planung, für dessen Bau der Bund 2,4 Mio. € Fördermittel zuschießt. Für ein Fahrradparkhaus am Leipziger Hauptbahnhof mit 500 Stellplätzen fließen außerdem 1,5 Mio. € Förderung. Der Rest der bewilligten Fördermittel geht an zwei Vorhaben in Chemnitz: Hier entsteht ein Fahrradparkhaus an der Zentralhaltestelle mit 300 Stellplätzen und ein weiteres am Chemnitzer Hauptbahnhof mit 60 Plätzen.

Somit entstehen in den nächsten Jahren fast 1700 neue Fahrradstellplätze an wichtigen Verkehrsknotenpunkten in Sachsen. Daneben werden den Radfahrenden viele Zusatzangebote zur Verfügung stehen, die ebenfalls vom Bundesprogramm gefördert werden, darunter E-Ladestationen, Fahrradboxen, Schließfächer sowie Reparaturstationen.


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  • Wie kann ich im ADFC aktiv werden und mich engagieren?

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  • Ich plane eine Radtour. Was empfiehlt der ADFC?

    Im ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ finden Sie für Ihre Reiseplanung mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland. Die Qualität touristischer Radrouten ist in Deutschland noch sehr unterschiedlich. Besonders hochwertige Routen zeichnet der ADFC als Qualitätsrouten aus. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne ist auf den ersten Blick erkennbar, mit welcher Qualität man bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kann. Außerdem zertifiziert der ADFC fahrradfreundliche Unterkünfte mit dem Bett+Bike-Siegel. Hier sind Sie Reisende auf dem Rad immer gern gesehen!

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Wo finde ich den vom ADFC empfohlenen Musterkaufvertrag für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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