Landesrechnungshof kritisiert Schneckentempo beim Radwegebau

In seinem aktuellen Bericht kritisiert der Sächsische Rechnungshof die geringen Fortschritte beim Radwegebau in Sachsen. Die Ziele der Radverkehrskonzeption stünden nicht im Einklang mit den Personalkapazitäten und den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Trampelpfad neben einer Staatsstraße
Fehlender Radweg an der S 159 in der Sächsischen Schweiz © Konrad Krause / ADFC

Ob langwierige Umweltuntersuchungen, zu wenig Geld oder Personalmangel: Die Gründe dafür, dass Sachsen beim Bau von Radwegen nicht vorankommt, sind so vielfältig wie die Radwegabschnitte, die noch fehlen. Nachdem der ADFC schon seit Jahren darauf verweist, dass der Freistaat für das schon 2014 vorgelegte ambitionierte Radwegprogramm an Bundes- und Staatsstraßen mehr Radwegeplaner und Haushaltsmittel zur Verfügung stellen muss, ist das Schneckentempo beim Radwegebau nun auch zum Thema des Sächsischen Rechnungshof geworden. 

Im aktuellen Jahresbericht kommt der Landesrechnungshof zu folgendem Ergebnis

Von der Umsetzung seines selbst gesteckten Zieles, alle Radwegabschnitte der höchsten Priorität (Klasse A) bis 2025 realisieren zu wollen, ist der Freistaat Sachsen weit entfernt.

Das zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr habe durch Umstrukturierungen und eine Effizienzsteigerung der Planungsprozesse vorgenommen. Der Rechnungshof kommentiert jedoch abwartend:

Ob die Neuausrichtung das Erreichen der Ziele der Radverkehrskonzeption beschleunigt, bleibt abzuwarten.

Einen klaren Handlungsauftrag formuliert der Landesrechnungshof Richtung Landespolitik: 

Um den Radverkehr zu stärken, müssen Umsetzungs- und Genehmigungsprozesse durch eine entsprechende Personalausstattung im LASuV und den Genehmigungsbehörden beschleunigt und radspezifische Planungskapazitäten erhöht werden.

Etwa 17% der sächsischen Staats- und Bundesstraßen sind bisher mit einem Radweg ausgestattet. Dabei will Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig bis 2025 noch fast 500 km Radwege an Staats- und Bundesstraßen von höchster Priorität fertigstellen. Das entspricht über 100 km Radweg pro Jahr. Dass dieses Ziel noch zu erreichen ist, glaubt in Fachkreisen niemand mehr. Denn der Radwegebau an Sachsens Staats- und Bundesstraßen kommt bisher nur sehr schleppend voran. Das Ziel, bis 2025

Auch Sachsens schwarz-rot-grüne Regierung hat sich Ende 2019 noch einmal ausdrücklich vorgenommen, Bedingungen zu schaffen, damit sich der Radverkehr im Freistaat bis 2025 verdoppelt. Bisher sieht es aber nicht so aus, dass der Radwegebau an Bundesstraßen deshalb nun Fahrt aufnehmen würde. Weder hat die Koalition veraltete Projekte ohne Radweg, wie die an der B 170, auf den Prüfstand gestellt, noch wurde das Personal beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr aufgestockt, um mehr Radwegprojekte voranbringen zu können.

Dabei erweitert der Radwegebau im ländlichen Raum die Möglichkeiten individueller Mobilität jenseits des Autos. Gerade dort, wo das ÖPNV-Angebot weniger dicht ist als in der Großstadt, ist das Fahrrad die einzige sinnvolle Alternative zum Auto. Damit nicht genug: An Bundesstraßen finanziert die Bundesregierung den Radwegebau zu 100%. Die Länder müssen lediglich die notwendigen Planungen durchführen und sind für den Bau zuständig. Doch offensichtlich scheitert eine höhere Umsetzungsgeschwindigkeit bisher am Personalmangel im LASuV und seinen Niederlassungen. Aus diesem Grund verfallen viele Millionen für Radwege an Bundesstraßen, die dem Freistaat eigentlich zustehen.


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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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