Gemeinde kann Straße nicht einfach so für Fahrräder sperren

Darf eine Gemeinde eine Straße für Fahrräder sperren, nur weil sie so schmal ist, dass Autos an manchen Stellen nicht überholen dürfen? Wir finden: Das kann nicht sein! Ein Gericht hat unserer Auffassung nun Recht gegeben.

Verkehrszeichen Fahrrad verboten
cof © Konrad Krause / ADFC

In Groitzsch im Landkreis Leipzig sperrte die Gemeinde im Jahr 2021 die Kippenstraße, eine schwach befahrene, schmale Kommunalstraße für die Benutzung mit Fahrrädern. Ein Mitglied des ADFC legte vor zwei Jahren Widerspruch gegen das Fahrradverbot ein, doch die Gemeinde winkte ab: Wegen der seit 2021 in der StVO festgelegten Regel des Überholabstands von mindestens 1,50 m sei die Straße zu schmal, dass Lkw Fahrräder ordnungsgemäß überholen könnten. Die Straße sei stellenweise nur 3,60 m breit, ein StVO-konformes Überholen an diesen Stellen angeblich nicht möglich. Deshalb sei die Sperrung rechtens, so die Gemeinde. Auch Beratungen zwischen Gemeinde, Landratsamt und Polizei führten zu keiner Änderung dieser aus Sicht des ADFC völlig abwegigen Rechtsauffassung.

Unterstützt vom ADFC folgte nun die Klage gegen die Gemeinde auf eine Entfernung der rechtswidrigen Sperr-Schilder. Denn es war davon auszugehen, dass diese absurde Praxis um sich greifen würde: Mit der vorgeschobenen Begründung des in der StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstands könnten Straßenverkehrsbehörden von nun an willkürlich Straßen für den Radverkehr sperren, wo Radfahrer den Autoverkehr "ausbremsen".

Die vom ADFC Sachsen unterstützte Klage gegen die Gemeinde Groitzsch brachte nun Klarheit in die Sache. Im August 2023 behandelte das Verwaltungsgericht Leipzig den Fall und stimmte unserem Mitglied und der Rechtsauffassung des ADFC zu.

Eine schmale Straße stellt für sich allein keine besondere örtliche Gefahrenlage dar, die eine Sperrung für den Radverkehr rechtfertigen könnte, auch nicht bei Lkw-Verkehr. Eine Gemeinde kann ein Verbot für den Radverkehr nicht anordnen, um den Verkehrsfluss zu erhöhen, da dies kein gültiges Kriterium nach § 45 Abs. 9 StVO darstellt. Auf der wenig befahrenen Straße seien zudem keine ungewöhnlichen örtlichen Gefahrenlagen erkennbar. Darüber hinaus sei bereits Tempo 30 angeordnet. Die Geschwindigkeit von Kraftfahrern sei daher nicht einmal stark beeinträchtigt. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte die Interessen der Radfahrenden nur unzureichend in ihre Erwägungen eingestellt habe.

Die von der Gemeinde Groitzsch angeordnete Sperrung wurde vom Gericht aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist seit dem 10. Oktober 2023 rechtskräftig.

Für den ADFC Sachsen handelt es sich um einen vollen Erfolg. Auch vor Gericht konnte bewiesen werden, dass ein Radfahrverbot unzulässig ist, wenn vermeintlich anderer Verkehr ausgebremst wird. Wir gehen fest davon aus, dass dieses Urteil eine Signalwirkung für andere Kommunen hat.


https://sachsen.adfc.de/neuigkeit/gemeinden-koennen-strassen-nicht-einfach-so-fuer-fahrraeder-sperren

Häufige Fragen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Wie funktioniert die ADFC-Pannenhilfe?

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  • Wie kann ich im ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, können Sie entweder mit einer unserer Ortsgruppen in Kontakt treten oder sich per E-Mail bei uns melden.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Ich plane eine Radtour. Was empfiehlt der ADFC?

    Im ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ finden Sie für Ihre Reiseplanung mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland. Die Qualität touristischer Radrouten ist in Deutschland noch sehr unterschiedlich. Besonders hochwertige Routen zeichnet der ADFC als Qualitätsrouten aus. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne ist auf den ersten Blick erkennbar, mit welcher Qualität man bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kann. Außerdem zertifiziert der ADFC fahrradfreundliche Unterkünfte mit dem Bett+Bike-Siegel. Hier sind Sie Reisende auf dem Rad immer gern gesehen!

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Wo finde ich den vom ADFC empfohlenen Musterkaufvertrag für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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