Fahrradstellplätze an Bahnhöfen: Sachsen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt

Sichere und geschützte Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen können dazu beitragen, dass mehr Menschen das Fahrrad und die Bahn für ihre alltäglichen Wege kombinieren. Eine Bundestagsanfrage zeigt viel Aufholbedarf in Sachsen.

In der Radstation Utrecht
Exkursion des ADFC Dresden im Frühjahr 2022 in Utrecht © Konrad Krause / ADFC

Zum Zustand von Bahnhöfen in Deutschland stellte die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag vergangenes Jahr eine kleine Anfrage. Eine der 37 Einzelfragen an die Bundesregierung betrifft die Anzahl der Fahrradabstellanlagen und Fahrradstellplätze je Bundesland. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort an die CDU/CSU-Fraktion auf insgesamt 9.441 Stellplätze für Fahrräder an den 430 Bahnhöfen in Sachsen. Davon sind lediglich 434 mit einem gesicherten Zugang, also etwa in Radstationen oder Fahrradboxen. Im bundesweiten Vergleich der mit Fahrradabstellplätzen ausgestatteten Bahnhöfe liegt Sachsen auf dem viertletzten Platz. Nur 24 Fahrradstellplätze gibt es pro Bahnhof, an vielen sächsischen Bahnhöfen stehen überhaupt keine oder sehr veraltete Fahrradparker zur Verfügung. Bremen hingegen belegt mit Platz 1 im deutschlandweiten Ranking - hier stehen je Bahnhof 352 Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung.

Dabei bietet die Kombination von Rad und Bahn viele Vorteile, insbesondere für Pendler. Für die Vermeidung verstopfter Straßen, unnötigen Stress und Luftverschmutzung in den Städten ist es unerlässlich, dass Pendlern ein gutes Angebot gemacht wird, ihr Fahrrad am Bahnhof sicher zu parken. Denn oft ist die Kombination aus Rad und Bahn auch die schnellste und bequemste Form des Pendelns. Gleichzeitig benötigt ein Fahrradabstellplatz nur etwa ein Zehntel der Fläche eines Pkw-Parkplatzes. Ein Gewinn für die Städte, denn das spart Platz und Kosten. Damit sich mehr Menschen für die Kombination von Bahn und Rad entscheiden, müssen an Bahnhöfen ausreichend attraktive und diebstahlgeschützte Fahrradabstellanlagen zur Verfügung stehen.

Denn die Angst vor einem Fahrraddiebstahl ist groß, wenn das Fahrrd mehrere Stunden unbeaufsichtigt am Bahnhof steht. Da sich an Bahnhöfen viele Fahrräder an einem Platz befinden und die soziale Kontrolle gering scheint, gelten sie als Hotspots des Fahrraddiebstahls. Zudem ist die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen so niedrig wie bei kaum einer anderen Straftat – im Schnitt wird nur jeder zehnte Fahrrad-Diebstahl aufgeklärt. Gerade im Hinblick auf die steigende Nutzung von hochwertigen E-Bikes erhalten sichere Abstellmöglichkeiten einen noch höheren Stellenwert. Mehr sichere Abstellanlagen führen dazu, dass mehr Menschen ihren Weg zum Bahnhof gern mit dem Fahrrad zurücklegen. Ein besonders wichtiges Kriterium für Abstellanlagen ist, dass sowohl der Rahmen als auch ein Rad an einem festen Bügel angeschlossen werden können.

Die Anzahl und Qualität von Fahrradabstellanlagen an sächsischen Bahnhöfen untersuchte der ADFC Sachsen bereits 2020 in der Bike&Ride-Studie. Zum Zeitpunkt der Erhebung verfügten 40% der Bahnhöfe über keine Abstellanlagen, bei weiteren 20% waren sie äußerst mangelhaft. Somit ist die Zahl der Fahrradstellplätze so gering, dass nur 6% der Menschen, die täglich die Bahn nutzen, überhaupt einen Stellplatz am Bahnhof vorfinden. Zum Vergleich: in den Niederlanden steht für mehr als ein Drittel der Fahrgäste am Bahnhof ein Fahrradstellplatz bereit. Das führt auch zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen - relativ zur Einwohnerzahl hat die niederländische Bahn 59% mehr Fahrgäste als die Bahn in Sachsen. Die Erklärung ist einfach: das Einzugsgebiet eines Bahnhofes vergrößert sich, wenn dieser sicher und komfortabel mit dem Rad erreichbar ist. Ein wichtiges Argument ist dabei auch, ob man sein Fahrrad sicher abstellen kann. Ist beides gegeben, steigt die Anzahl der Menschen, die für ihre Wege Fahrrad und Bahn kombinieren.

Der ADFC Sachsen fordert daher, die 25 wichtigsten Bahnhöfe in Sachsen bis 2030 mit einer Fahrradstation auszustatten. Fahrradstationen bieten neben überdachten und bewachten Abstellanlagen auch Services wie bspw. Reparaturstationen und Schließfächer. Die Anzahl der Fahrradstellplätze soll zudem insgesamt erhöht werden, sodass auf jeden siebten Fahrgast ein Stellplatz kommt. Stehen mehr sichere Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen zur Verfügung, wählen mehr Menschen die Kombination aus Rad und Bahn für ihre Wege. Das führt zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen - insofern ist es auch im wirtschaftlichen Interesse der Verkehrsverbünde und der Bahn, sichere und qualitativ hochwertige Abstellanlagen an ihren Bahnhöfen und Haltepunkten zu schaffen.


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  • Ich plane eine Radtour. Was empfiehlt der ADFC?

    Im ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ finden Sie für Ihre Reiseplanung mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland. Die Qualität touristischer Radrouten ist in Deutschland noch sehr unterschiedlich. Besonders hochwertige Routen zeichnet der ADFC als Qualitätsrouten aus. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne ist auf den ersten Blick erkennbar, mit welcher Qualität man bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kann. Außerdem zertifiziert der ADFC fahrradfreundliche Unterkünfte mit dem Bett+Bike-Siegel. Hier sind Sie Reisende auf dem Rad immer gern gesehen!

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Wo finde ich den vom ADFC empfohlenen Musterkaufvertrag für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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