Fahrradleasing nun auch für Landesbeschäftigte

Mit dem Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder am 9. Dezember wird nun auch Landesbeschäftigten das Fahrradleasing über den Arbeitgeber ermöglicht.

Anstatt ein Fahrrad direkt zu kaufen, leasen die Mitarbeiter ein Fahrrad über ihren Arbeitgeber. Der monatliche Leasingbetrag wird dabei direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was steuerliche Vorteile bietet. Dadurch sparen die Mitarbeiter nicht nur Geld, sondern erhalten auch ein hochwertiges Fahrrad zu attraktiven Konditionen. In der Regel beträgt der Leasingzeitraum drei Jahre. Das Rad muss nach Ablauf dieser Zeit zurückgegeben werden oder kann in den meisten Fällen alternativ zum Restwert aus dem Leasingvertrag herausgekauft werden.

Auch für Arbeitgeber bietet Fahrradleasing viele Vorzüge. Es hilft dabei, das betriebliche Gesundheitsmanagement zu stärken und das Umweltbewusstsein im Unternehmen zu fördern. Zudem ist es ein attraktives Benefit-Programm, das die Mitarbeiter zufriedener macht und an den Arbeitgeber bindet.

Lange funktionierten Angebote wie JobRad nur für Angestellte in der Privatwirtschaft. Während das Dienstradleasing seit 2021 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) enthalten ist, der für Angestellte des Bundes und der Kommunen gilt, gab es bis jetzt keine entsprechende Regelung für Angestellte der Länder. Diese Lücke wird mit dem neuen Tarifabschluss nun geschlossen.

Update 30.04.2024: Leider ist es doch nicht so einfach, wie gehofft. Bis es für Angestellte des Freistaat Sachsen ein Dienstradleasing-Angebot gibt, wird vermutlich noch eine Weile vergehen. Der ADFC Sachsen macht intern Druck, dass Sachsen z.B. dem bayerischen Beispiel folgt und ein Dienstradleasing für alle Landesangestellten auf die Beine stellt.


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