Fahrradleasing nun auch für Landesbeschäftigte

Mit dem Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder am 9. Dezember wird nun auch Landesbeschäftigten das Fahrradleasing über den Arbeitgeber ermöglicht.

Anstatt ein Fahrrad direkt zu kaufen, leasen die Mitarbeiter ein Fahrrad über ihren Arbeitgeber. Der monatliche Leasingbetrag wird dabei direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was steuerliche Vorteile bietet. Dadurch sparen die Mitarbeiter nicht nur Geld, sondern erhalten auch ein hochwertiges Fahrrad zu attraktiven Konditionen. In der Regel beträgt der Leasingzeitraum drei Jahre. Das Rad muss nach Ablauf dieser Zeit zurückgegeben werden oder kann in den meisten Fällen alternativ zum Restwert aus dem Leasingvertrag herausgekauft werden.

Auch für Arbeitgeber bietet Fahrradleasing viele Vorzüge. Es hilft dabei, das betriebliche Gesundheitsmanagement zu stärken und das Umweltbewusstsein im Unternehmen zu fördern. Zudem ist es ein attraktives Benefit-Programm, das die Mitarbeiter zufriedener macht und an den Arbeitgeber bindet.

Lange funktionierten Angebote wie JobRad nur für Angestellte in der Privatwirtschaft. Während das Dienstradleasing seit 2021 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) enthalten ist, der für Angestellte des Bundes und der Kommunen gilt, gab es bis jetzt keine entsprechende Regelung für Angestellte der Länder. Diese Lücke wird mit dem neuen Tarifabschluss nun geschlossen.


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Häufige Fragen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Wie kann ich im ADFC aktiv werden und mich engagieren?

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    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Ich plane eine Radtour. Was empfiehlt der ADFC?

    Im ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ finden Sie für Ihre Reiseplanung mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland. Die Qualität touristischer Radrouten ist in Deutschland noch sehr unterschiedlich. Besonders hochwertige Routen zeichnet der ADFC als Qualitätsrouten aus. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne ist auf den ersten Blick erkennbar, mit welcher Qualität man bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kann. Außerdem zertifiziert der ADFC fahrradfreundliche Unterkünfte mit dem Bett+Bike-Siegel. Hier sind Sie Reisende auf dem Rad immer gern gesehen!

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Wo finde ich den vom ADFC empfohlenen Musterkaufvertrag für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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