Bundesrat blockiert StVG-Reform

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. November 2023 der Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) seine Zustimmung verweigert und dessen Reform damit auf unbestimmte Zeit blockiert.

Giebel des Bundesratsgebäudes in Berlin.
Der Bundesrat in Berlin. © Bundesrat

Das Bundesverkehrsministerium hatte einen Gesetzentwurf erarbeitet, der im Bundestag bereits beschlossen wurde. Doch im Bundesrat scheiterte die Reform, da acht Bundesländer nicht für das Gesetz stimmten.

Der ADFC befürchtet weitere Verschlechterungen für die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern und den Stillstand beim Ausbau der Radwegenetze im ganzen Land.

Notwendige Reform wird verweigert

Der ADFC-Bundesvorsitzende Frank Masurat sagt: „Es ist unfassbar: Sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch der Verkehrsausschuss im Bundesrat haben sich klar dafür ausgesprochen, dass der Radverkehr mehr Platz braucht – und um Zustimmung für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes geworben. Trotzdem haben acht Bundesländer der dringend notwendigen Reform in letzter Minute die Zustimmung verweigert.“

Masurat nennt das Verhalten dieser Bundesländer rückständig und unverantwortlich: „Es gefährdet die Sicherheit des Radverkehrs, es gefährdet den zügigen Ausbau der Radwegenetze, es gefährdet die Schaffung klimaresilienter Kommunen. Bund und Länder müssen jetzt im Vermittlungsausschuss schnell eine Lösung finden, wie die Reform noch umgesetzt werden kann – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.“

Reform des Straßenverkehrsgesetz steht im Koalitionsvertrag

Das aus der Kaiserzeit stammende Straßenverkehrsgesetz fördert die Sicherheit und Leichtigkeit des Autoverkehrs und führt in der Praxis beispielsweise dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren von Kommunen oftmals nicht umgesetzt werden können.

Deshalb drängen der ADFC und die Kommunen seit Langem auf die Reform des Gesetzes. Die Bundesregierung hat die Reform des StVG im Koalitionsvertrag festgeschrieben und einen brauchbaren Gesetzesvorschlag gemacht. Dieser droht nun durch die Verweigerung von acht Bundesländern zu scheitern.    

Weitere Infos zur StVG-Reform im ADFC-Dossier


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Wo finde ich den vom ADFC empfohlenen Musterkaufvertrag für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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