Bund will sparen: Sächsische Fahrradparkhäuser auf der Kippe?

Die Bundesregierung will offenbar ein erst im letzten Jahr gestartetes Förderprogramm für Fahrradparkhäuser einstellen. Vier geplante Projekte in Chemnitz, Dresden und Leipzig stehen deshalb auf der Kippe, befürchtet der ADFC.

Radstation in Houten (NL)
Radstation in Houten (NL) © Edwin Seifert / ADFC

Insgesamt wollte der Bund vier große Fahrradparkhäuser in Sachsen mit 4,5 Mio. Euro fördern. Insgesamt sollten knapp 1.700 Stellplätze in vier Stationen entstehen, die größte davon am Bahnhof Dresden Neustadt. Aus einer Vorlage des Finanzministeriums zur sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages am 18. Januar 2024 geht hervor, dass neben weiteren Kürzungen für den Radverkehr auch das Förderprogramm für Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen vollständig entfallen soll. Der ADFC kritisiert die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt.

Nachdem die Kommunen viel Zeit in die Konzeption und Gestaltung der Parkhäuser gesteckt haben, bremst der Bund das lokale Engagement nun aus. Die Fahrradstationen wären wichtige Schnittstellen bei der Verknüpfung von Bahn und Rad. Gerade in den Großstädten ist der Fahrraddiebstahl ein großes Problem. Viele Pendler trauen sich nicht, ihr Rad am Bahnhof zu parken, weil diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten fehlen. Will die Bundesregierung den Menschen Alternativen zum Auto anbieten, so sollte sie mehr Fahrradparkhäuser bauen, statt die Förderung zu streichen.

Mit der Kürzung beim Radverkehr entfernt sich die Bundesregierung weiter von ihrem Ziel, den Radverkehr voran zu bringen. Der Nationale Radverkehrsplan, das zentrale Planungsinstrument des Bundes, sieht auf Seiten des Bundes einen hohen Investitionsbedarf vor. Von nötigen investitionen des Bundes in Höhe von etwa einer Millarde pro Jahr sprechen Radverkehrsverbände und der deutsche Städtetag. Doch von diesem Ziel ist die Ampel aktuell weit entfernt. Während 2022 immerhin 743 Mio. für Radverkehrsprojekte zur Verfügung standen, stehen im Haushaltsplan für 2024 inzwischen nur noch 343 Mio Euro. Gleichzeitig bleibt der Etat für den Autobahnbau und die Förderung von Regionalflughäfen unangetastet.

Dabei sind es vor allem ausreichend attraktive und diebstahlgeschützte Fahrradabstellanalagen an Bahnhöfen, welche Menschen dazu bewegen, sich für eine Kombination von Bahn und Rad für ihre täglichen Pendelwege zu entscheiden. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Nutzung von hochwertigen E-Bikes erhalten sichere Abstellmöglichkeiten einen noch höheren Stellenwert.

Update 19.01.2024: Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Streichung des Förderprogramms für Fahrradparkhäuser konnte vom Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung am Donnerstag zumindest teilweise zurückgenommen werden. Zumindest für die 37 Projekte, für die eine Förderung durch den Ausschuss bereits beschlossen war, ist die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt gesichert. Dies betrifft die vier Projekte in Chemnitz, Dresden und Leipzig.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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