Nach 3 Jahren: Freistaat Sachsen veröffentlicht Konzept zu Radschnellwegen

In vielen Ballungsräumen weltweit planen Städte große Trassen für den Radverkehr, an denen die Pendlerströme gebündelt und bevorzugt geführt werden.

Im Vergleich zu normalen Radwegen zeichen sich Radschnellwege durch eine erheblich größere Wegbreite aus, die es Radfahrenden ermöglicht, nebeneinander zu fahren, auch bei Gegenverkehr. Außerdem gibt es oft an Kreuzungspunkten eine Bevorzugung des Radverkehrs, die die üblichen Wartezeiten an Ampeln durch Vorrangschaltungen an Ampeln oder spezielle Kreuzungsbauwerke minimiert.

Bereits im Jahr 2017 begann der Freistaat Sachsen, Potentiale für Radschnellwege und mögliche Korridore für die Realisierung einer Streckenführung von Radschnellwegen in Sachsen zu ermitteln. Mitte 2017 gründete Verkehrsminister Dulig dazu einen Beirat aus Vertreterinnen und Vertretern von Land, Kommunen und Fachleuten, in dem auch der ADFC vertreten war. Ende 2018 legte dieses Gremium mit der Radschnellwegkonzeption einen Abschlussbericht vor, in dem für 11 sächsische Korridore anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs untersucht wurde, in welcher Weise dort ein Radschnellweg Sinn ergeben würde.

Nur eine lediglich 13-seitige Kurzfassung der Studie ist bisher öffentlich zugänglich gewesen. Den Ende 2018 fertiggestellten, über 100-seitigen Abschlussbericht veröffentlichte das SMWA jedoch nicht - bis jetzt. In einer Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Marco Böhme ist die Studie in voller Länge angehangen. Ebenfalls zeigt die Landtagsanfrage: Nach Veröffentlichung der Kurzfassung der Radschnellwegstudie passierte seitens des Freistaats erstmal nichts weiter. Erst eineinhalb Jahre später, Anfang 2020, begann das SMWA das Thema weiter zu verfolgen.

Die sächsische Staatsregierung verhandelt intern bereits die Eckpunkte für den sächsischen Landeshaushalt 2023/24. Es ist wichitg, dass in diesem Haushalt ausreichend Mittel und Personalressourcen eingestellt werden, damit die sächsischen Radschnellverbindungen nicht weiter im Dornröschenschlaf verharren.

https://sachsen.adfc.de/artikel/nach-3-jahren-freistaat-sachsen-veroeffentlicht-konzept-zu-radschnellwegen

Häufige Fragen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sind Sie Teil der größten Interessenvertretung für Radfahrende. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Mitglieder des ADFC profitieren zudem von einer Vielzahl an Serviceleistungen wie z. B. der ADFC-Pannenhilfe, einer kostenlosen Rechtsberatung, sowie Vergünstigungen und Vorteilen bei vielen ADFC-Partnern, wie zum Beispiel teilAuto. ADFC-Angebote wie unsere Radtouren oder die ADFC-Fahrradcodierung sind für Mitlglieder vergünstigt.

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  • Wie kann ich im ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, können Sie entweder mit einer unserer Ortsgruppen in Kontakt treten oder sich per E-Mail bei uns melden.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Ich plane eine Radtour. Was empfiehlt der ADFC?

    Im ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ finden Sie für Ihre Reiseplanung mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland. Die Qualität touristischer Radrouten ist in Deutschland noch sehr unterschiedlich. Besonders hochwertige Routen zeichnet der ADFC als Qualitätsrouten aus. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne ist auf den ersten Blick erkennbar, mit welcher Qualität man bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kann. Außerdem zertifiziert der ADFC fahrradfreundliche Unterkünfte mit dem Bett+Bike-Siegel. Hier sind Sie Reisende auf dem Rad immer gern gesehen!

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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