Lässt die Kenia-Koalition beim Radverkehr die Luft ab?

Im Dezember vergangenen Jahres veröffentlichte die sächsische Staatsregierung ihren Haushaltsentwurf für die Jahre 2021 und 2022. Die Förderung des Radverkehrs bleibt dabei auf der Strecke.

Verkehrsminister Martin Dulig kürzt und streicht die Radverkehrsmittel. Dabei haben CDU, SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag die Verdopplung des Radverkehrs in Sachsen bis 2025 als festes Ziel definiert. Auch die aktuelle sächsische Radverkehrskonzeption will die Bedingungen für den Radverkehr verbessern. Diese Ziele drohen nun zu scheitern, wenn Sachsens Kenia-Koalition beim Radverkehr die Luft ablässt. Der ADFC fordert von der Regierung deutlich mehr Einsatz und mehr Mittel, um den Ausbau des Radwegenetzes voranzutreiben.

Ende 2019 setzten sich CDU, SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag ein Ziel: Bis 2025 wollen sie den Anteil der mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege in Sachsen verdoppeln. Das ist ambitioniert, aber machbar. Eines ist außerdem klar: Mit den im Haushalt 2021/22 vorgesehenen Radverkehrsinvestitionen werden sie dieses Ziel krachend verfehlen.

Besonders betroffen sind die sächsischen Kommunen. Im Einzelnen sieht der Haushaltsentwurf der Staatsregierung bei den Mitteln zum Ausbau kommunaler Radwegenetze eine Reduzierung von 11,7 Mio. Euro im Jahr 2020 auf rund 2,4 Mio. Euro ab 2021 vor. Kompensiert werden sollen die Streichungen mit den Mitteln aus dem Förderprogramm „Radverkehr Stadt & Land“ des Bundes. Der Bund stellt mit diesem Sonderprogramm zwischen 2021 und 2023 mehr als 600 Mio. Euro aus dem Klimapaket zur Verfügung, um den Ausbau kommunaler Radwegenetze zu beschleunigen. Zusätzlich zu bisherigen Programmen sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, beim Radverkehr schneller voranzukommen als bisher. Der Freistaat Sachsen nutzt das Programm  jedoch, um sich aus der eigenen Verantwortung zu ziehen und den sächsischen Landeshaushalt zu schonen. Kein anderes Bundesland entfremdet die Mittel aus dem Klimapaket in einer derart dreisten Weise.

Auch der Radwegebau an Staatsstraßen stagniert. Die sächsische Radverkehrskonzeption plant 500 Kilometer Radwege an Staats- und Bundesstraßen bis 2025. Der Regierungsentwurf zum Haushalt sieht pro Jahr dafür jedoch nur 4 Mio. Euro vor. Damit können jedoch lediglich ca. 13 km Radwege gebaut werden. Bisher verfügen nur 11% der sächsischen Staatstraßen über einen Radweg. Mit den im Haushaltsentwurf eingeplanten Mitteln wird sich das auch kaum ändern.

Auch beim Radwegebau an Bundesstraßen geht es in Sachsen nur im Kriechgang voran. Zwischen 2014 und 2019 baute der Freistaat lediglich 50 km Radwege an Bundesstraßen. Zum Vergleich: Mecklenburg-Vorpommern beantragte im selben Zeitraum fast doppelt so viele Mittel beim Bund wie Sachsen: 49,9 Mio. Euro und baute im selben Zeitraum 160 km Radwege mit Mitteln des Bundes. Der ADFC fordert, dass der Freistaat mehr Fachplaner einstellt, um beim Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen schneller sichtbare Ergebnissen zu erzielen.

Die 2019 gegründete Arbeitsgemeinschaft Rad.SN bietet sächsischen Kommunen die Möglichkeit, sich zu vernetzen und gemeinsam die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, SPD und Grüne auch festgeschrieben, Rad.SN langfristig finanziell zu unterstützen. Der aktuelle Haushaltsentwurf sieht allerdings keine solche Förderung vor.

Aktuell laufen die Haushaltsverhandlungen im Landtag. Die Abgeordneten der Koalition aus CDU, SPD und Grünen haben nun die Chance, den Haushaltsentwurf zu korrigieren, ehe der Haushalt im Mai 2021 final beschlossen wird. Ohne eine Erhöhung der Radverkehrsmittel wird die sächsische Regierung ihre ambitionierten Radverkehrsziele verfehlen – und die notwendige Verkehrswende weiter verzögern.

https://sachsen.adfc.de/artikel/laesst-die-kenia-koalition-beim-radverkehr-die-luft-ab

Häufige Fragen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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