Haushaltsverhandlungen: Moderne Mobilität braucht Geld

Mit dem Radwegebau geht es in Sachsen nur schleppend voran. Einer der Gründe: Geldmangel.

Die Sächsische Staatsregierung und der Landtag haben mit dem neuen Landeshaushalt 2021/22 die Möglichkeit den Kurs der letzten Jahre zu korrigieren und nachzusteuern. CDU, Grüne und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Anteil der mit dem Rad zurückgelegten Wege in Sachsen bis 2025 zu verdoppeln. Soll dieses Ziel nicht krachend verfehlt werden, müssen im Doppelhaushalt 2021/22 die Weichen für mehr Radverkehr gestellt werden.

Beim Radwegebau an Staatsstraßen klemmt die Säge

Noch will es beim Radwegebau außerorts nicht so richtig vorangehen. Der Freistaat hat sich in seiner Radverkehrskonzeption das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2025 noch rund 500 Kilometer Radwege an Staats- und Bundesstraßen zu bauen. Bisher ist noch zu wenig passiert, Sachsen hängt im bundesweiten Vergleich der Radwegeanteile an überörtlichen Straßen deutlich hinterher.

Das liegt auch am Geld. Im letzten Doppelhaushalt standen für den Radwegebau an Staatsstraßen lediglich 4 Millionen Euro bereit. Das reicht gerade einmal für rund 13 Kilometer neue Radwege pro Jahr.

Neue Planer braucht das Land

Natürlich braucht es auch gut ausgebildetes Fachpersonal zur Planung der Radwegenetze und dem Projektmanagement in der Landesverwaltung. Dass es auch hier Defizite gibt, zeigt der langsame Fortschritt beim Radwegebau an Bundesstraßen. Hier muss das Land „nur“ planen, die Kosten für Radwege an Bundesstraßen trägt der Bund.

Zum Vergleich lohnt ein Blick nach Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl dort wesentlich weniger Menschen als Sachsen leben, wurde zwischen 2014 und 2019 in Mecklenburg-Vorpommern fast doppelt so viele Mittel für den Radwegebau an Bundesstraßen beantragt wie in Sachsen (25,4 Mio. vs. 49,9 Mio.). Die Bilanz ist deutlich: Während zwischen 2014 und 2018 in Mecklenburg-Vorpommern über 160 Kilometer neue Radwege an Bundesstraßen gebaut wurden, waren es in Sachsen nicht einmal 50 Kilometer. Dies zeigt eine Kleine Anfrage im Bundestag.

Das Beispiel Mecklenburg zeigt, dass der Freistaat wesentlich mehr Personal für Planung und Management im Radwegebereich braucht. Die Regierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, mehr Planerstellen zu schaffen und im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein Referat für Nahmobilität einzurichten. Diese Stellen müssen unbedingt im kommenden Doppelhaushalt abgebildet werden.

Auch in den Kommunen geht es voran

Der Freistaat stellte den Städten und Gemeinden jährlich rund 8 Millionen Euro für den kommunalen Radwegebau zur Verfügung. Dass das nicht genügen kann, zeigt das große Interesse der Kommunen. 2019 wurden bereits 12 Millionen Euro für ihre Radwege bewilligt. Der ADFC geht davon aus, dass sich der Fördermittelbedarf der Kommunen in den kommenden Jahren weiter erhöhen wird.

Allein der Rahmenplan Mobi­li­tät 2030 der Stadt Leipzig geht in den nächsten Jahren von einem jährlichen Mittelbedarf für den Radverkehr von 4 Mio. Euro aus. Natürlich steht Leipzig nicht allein da: Auch andere sächsische Städte planen zur Umsetzung ihrer Radverkehrskonzepte in den nächsten Jahren größere Projekte und eine Vergrößerung des Finanzvolumens für den Radverkehr.

Um diesem kommunalem Engagement gerecht zu werden, muss der Freistaat die Städte und Gemeinden hinreichend finanziell unterstützen.

Andere Themen nicht unter den Tisch fallen lassen

Die Haushaltslage ist angespannt. Dennoch gibt es auch andere Projekte, die nicht in Vergessenheit geraten dürfen.

Eines davon ist die kommunale Arbeitsgemeinschaft Rad.SN. Besonders für kleinere Kommunen und die Radverkehrsplanung in den Landkreisen ist die gemeinsame Vernetzung und der Wissensaustausch essentiell zur Entiwcklung gut funktionierender, sicherer Radverkehrsnetze. Um allen Kommunen in Sachsen Austausch und Beratung zu ermöglichen, unterstützt der Freistaat seit 2020 die kommunale Arbeitsgemeinschaft Rad.SN finanziell. Um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen, ist diese finanzielle Unterstützung auch in den kommenden Jahren notwendig.

Nicht zu vergessen ist auch die vor zwei Jahren beschlossene Lastenradförderung des Freistaates. Zwar wurde die notwendige Förderrichtlinie immer noch nicht veröffentlicht, sodass praktisch noch keine Förderung geflossen ist. Doch das große öffentliche Interesse zeigt, dass der Bedarf existiert. Binnen weniger Minuten war beispielsweise das von der Stadt Leipzig bereitgestellte Förderbudget ausgeschöpft. Der Freistaat darf die wartenden Kitas, Vereine, Unternehmen und Handwerker sowie die Freien Lastenradinitiativen nicht allein lassen und muss ihnen moderne Mobilität ermöglichen.


https://sachsen.adfc.de/artikel/haushaltsverhandlungen-moderne-mobilitaet-braucht-geld

Häufige Fragen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass man auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen wird. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls Pflicht. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorn und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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