Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Sachsen e. V.

Der Radverkehr im Koalitionsvertrag

Genau drei Monate nach der Landtagswahl, am 1. Dezember 2019 haben die Verhandlungspartner von CDU, Grünen und SPD, einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Wir haben den Koalitionsvertrag angesehen und 18 für den Radverkehr relevante Punkte gefunden.

Dieser Koalitionsvertrag enthält so viel Fahrrad wie noch keiner zuvor - umso interessanter erschien es uns, das politische Programm von "Kenia" in Sachsen genauer unter die Radverkehrs-Lupe zu nehmen.

1. Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, den Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege bis zum Jahr 2025 zu verdoppeln.

Gleich zum Beginn des Abschnitts über Radverkehr (S. 50 im Koalitionsvertrag) überrascht der Text mit einem sehr konkreten Ziel: Die Verdoppelung des Radverkehrsanteils innerhalb von sechs Jahren. Das ist deutlich klarer formuliert als die im August 2019 vorgelegte Sächsische Radverkehrskonzeption, die lediglich das Ziel benennt, „den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr zu erhöhen“. Die Verdopplung des Radverkehrs bis 2025 erfordert insbesondere in den Städten und Ballungsräumen massive Anstrengungen und neben einer deutlich besseren kommunalen Ausfinanzierung auch an kritischen Stellen klare Entscheidungen zugunsten des Radverkehrs. Wir dürfen gespannt sein!

2. Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad- und Radschnellwegen vorantreiben,

Mit der Aufnahme von Radschnellwegen ins Sächsische Straßengesetz und der Erarbeitung einer Potentialanalyse für Radschnellwege in Sachsen hat der Freistaat Sachsen bereits in der letzten Legislatur erste wichtige Schritte unternommen, damit in Sachsen erste Radschnellwegprojekte auf den Weg kommen. Dass „Kenia“ nun den nächsten Schritt gehen will, ist nur konsequent. Insbesondere zwischen den großen Städten in Sachsen und ihren umgebenden Ballungsräumen können Radschnellwege durch ein komfortables, schnelles und sicheres Wegeangebot einen großen Beitrag zur Verkehrswende leisten.

3. die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN organisatorisch und langfristig finanziell unterstützen

Sächsische Kommunen haben sich Anfang 2019 zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Rad.SN“ zusammengeschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft will kommunale Radverkehrsförderung unterstützen, Wissensaustausch und best-practice fördern. Eine dauerhafte Finanzierung durch das Land ist für Rad.SN sehr wichtig, denn sie ermöglicht eine Arbeitsfähigkeit und die langfristigere Ausrichtung der Arbeitsweise. Somit ist die Geschäftsstelle weniger auf kurzfristige Projekte angewiesen und kann sich auf die Unterstützung der kommunalen Belange bei der Rad- und Fußverkehrsförderung konzentrieren.

4. sowie Fahrradstationen und -abstellanlagen fördern.

Mit der Förderung von Radstationen, also Fahrradparkhäusern, bei denen neben dem bewachten Fahrradparken weitere Services wie Reparatur, Codierung und Fahrradverleih angeboten wird, hat sich der Freistaat bisher immer schwergetan. „Beihilferechtliche Bedenken“ verhinderten in Sachsen bisher die Förderung vollwertiger Radstationen, während allein in Nordrhein-Westfalen 66 solcher Stationen in Betrieb sind. Für eine funktionierende Verknüpfung von Rad und Bahn und eine Skalierung der Verkehrswende auch außerhalb der großen Ballungsräume ist dieser Punkt jedoch von enormer Bedeutung.

5. Beim Neu- und Ausbau von Staatsstraßen wird künftig ein Radweg mitgebaut.

Diese Änderung der Arbeitsweise seines Hauses bei der Straßenplanung hat Minister Dulig schon kurz vor der Landtagswahl angekündigt: Nicht mehr, ob ein Radweg entlang einer Staatsstraße nötig ist, soll nun geprüft werden. Vielmehr sollen Radwege an Staatsstraßen als Standardfall mitgeplant werden.

Genau genommen enthielt bereits der Koalitionsvertrag von CDU und SPD vor fünf Jahren eine ähnliche Formulierung. Damals hieß es: „Beim Aus- und Neubau von Bundes- und Staatsstraßen soll die gleichzeitige Errichtung von Radverkehrsanlagen zum Regelfall werden.“ Man darf also gespannt sein, wie sich die erneute Festlegung im Koalitionsvertrag genau auswirken wird.

Eine ähnliche Umstellung der Bedarfsprüfung hat übrigens auch Bundesverkehrsminister Scheuer für Radwege an Bundesstraßen angekündigt. Sachsens Landesregierung folgt hier also genau genommen einem bundesweiten Trend, der sich an einem lückenlosen Radverkehrsnetz statt am zwingenden Bedarf jedes einzelnen konkreten Radwegabschnitts orientiert.

6. Wir beschleunigen Umsetzungs- und Genehmigungsprozesse durch eine den Aufgaben entsprechende Personalausstattung im zuständigen Fachministerium, im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und in den Genehmigungsbehörden.

Bei dieser Festlegung handelt es sich um ein absolutes Novum: Erstmals wird der Personalmangel bei der Planung von Radverkehrsinfrastruktur konkret als Problem benannt und eine Lösung in Aussicht gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Forderung, die der ADFC Sachsen immer wieder angebracht hat, nicht erst im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen. Wir sind gespannt, wie schnell und in welcher Weise sich dieser Punkt des Koalitionsvertrags auf die Personalausstattung auswirken wird.

7. Wir werden das Anliegen des Radverkehrs in der Verwaltung besser abbilden. Mit zusätzlichen Personalmitteln für qualifiziertes Personal werden wir das sächsische Verkehrsministerium und seine Straßenbauverwaltungen deutlich aufstocken.

Dieser Punkt fokussiert ebenso auf eine bessere Ausstattung des Verkehrsministeriums und der Straßenbauverwaltung mit qualifizierten Radverkehrsplanern. Der ADFC Sachsen hat auf dieses Hemmnis bei der Förderung des Radverkehrs im Freistaat immer wieder hingewiesen. Wenn jetzt zusätzliche Personalmittel in die Förderung des Radverkehrs gelenkt werden, ist das ein wichtiger Fortschritt.

8. Wir werden ein Referat Nahmobilität sowohl beim zuständigen Fachministerium als auch beim LASuV einrichten und die radspezifischen Planungskapazitäten erhöhen.

Tatsächlich ist der Radverkehr bisher mangelhaft in den Organisationsstrukturen des Freistaats abgebildet. Während andere Bundesländer, wie etwa Baden-Württemberg über eigene Radverkehrsreferate verfügen, ist der Radverkehr in den Organigrammen des Verkehrsministeriums und der Landesbaubehörden bisher nicht mit spezialisierten Strukturen vertreten. Damit erfüllt "Kenia" eine langjährige Forderung des ADFC.

9. Die kommunale Radverkehrsförderung werden wir finanziell deutlich besser ausstatten.

Tatsächlich war die Finanzierung kommunaler Radverkehrsprojekte in den letzten beiden Jahren ein immer größerer Bremsklotz. Anträgen im Umfang von 16 Mio. Euro standen 2019 Mittel in Höhe von 12 Mio. Euro gegenüber. Eine steigende Zahl dringend notwendiger Projekte, mit denen die Kommunen ihren Rückstand beim Radverkehr aufholen wollen, konkurrierte um einen nicht in gleicher Weise mitwachsenden Topf für den Radverkehr. Daher ist es ein wichtiges Zeichen, dass schwarz-grün-rot in den zukünftigen Haushalten mehr Mittel zur Verfügung stellen will.

10. Die bestehende Förderung von Fahrradparkhäusern und -abstellanlagen an öffentlichen Einrichtungen jenseits von Bahnhöfen, Haltepunkten oder sonstigen ÖPNV-Verknüpfungsstellen wollen wir ausweiten.

Nicht nur an Bahnhöfen, auch andernorts sind diebstahl-, vandalismus- und witterrungssichere Abstellmöglichkeiten nicht ganz unwichtig. Wir sind gespannt, wie die neue sächsische Regierung diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag pragmatisch und wirkungsvoll umsetzen wird.

11. Wir prüfen, mit der Ausweitung der ÖPNV-Förderrichtlinie auch Mobilitätsstationen zu unterstützen.

26% der sächsischen Haushalte besitzen kein eigenes Auto. Gleichzeitig gewinnt die Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger immer weiter an Bedeutung. Damit CarSharing, Radverkehr und ÖPNV besser verknüpft werden und mehr Menschen nicht mehr auf ein eigenes Auto angewiesen sind, bedarf es eines guten Angebot an Alternativangeboten, die sinnvollerweise in Mobilitätsstationen zusammengeführt werden können.

12. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Freistaates mit sicheren Fahrradabstellanlagen nachzurüsten.

Hier handelt es sich um die einzige sehr unverbindlich formulierte Zielsetzung im Radverkehrsabschnitt des Koalitionsvertrags („wir setzen uns das Ziel...“). Der Freistaat ist über die Sächsische Bauordnung ohnehin verpflichtet, für seine Bürogebäude, Hochschulen etc., auch Abstellplätze für Fahrräder einzurichten. Es ist denkbar, dass einer der Koalitionspartner die explizite Zielsetzung im Koalitionsvertrag für ein spezielles Programm zur Nachrüstung nutzt.

13. Beim Neu-, Aus- und Umbau von kommunalen Straßen sind nach baulicher Möglichkeit Rad- und Fußwege zu realisieren.

Grundsätzlich ist die Bindung von Fördermitteln an die Kommunen an Qualitätsstandards, etwa den Anbau von Geh- bzw. Radwegen zu begrüßen. Diese Forderung ist jedoch so allgemein und so schwach gefasst, dass sie im Zweifel wohl kaum Wirkung entfalten wird.

14. Wir stärken den naturnahen Tourismus und damit den ländlichen Raum. Im Bereich des Radtourismus wollen wir Sachsen europaweit konkurrenzfähig machen. Dafür unterstützen wir die touristischen Akteure beim Aufbau von Koordinierungsstellen zur Entwicklung und Vermarktung der überregionalen Radrouten und der naturverträglichen Mountainbikestrecken in Sachsen.

Die erfolgreiche Koordinierung radtouristischer Produkte, wie etwa des Oder-Neißeradweg wird bisher oft durch Gemeinde-, Landkreis- und Bundesländergrenzen gehemmt. Im Koalitionsvertrag ist nun vereinbar, dass Sachsen für den Erfolg wichtiger radtouristischer Produkte mehr Verantwortung übernehmen will. Hiermit ist eine radtouristische Forderung des ADFC weitgehend erfüllt. Unklar bleibt leider, wie die Koordinierungsstellen nach dem Aufbau weiter finanziert werden sollen.

15. Zusätzlich zum laufenden Ausbau der Radwegweisung werden wir das touristische Radwegenetz in Sachsen bis 2024 komplett mit einer Knotenpunktwegweisung ausstatten.

Eine Knotenpunktwegweisung ist wichtige Voraussetzung für den modernen Radtourismus, da dieser sich immer weniger an vorgegebenen Routen (z.B. Elberadweg, Städteroute usw.) orientiert, sondern die Touristen sich immer stärker eine eigene Route zusammenstellen. Das in den Niederlanden erfolgreiche System der Knotenpunktnummern ermöglicht Radtouristen mit wenig Aufwand eine einfache Orientierung entlang gut erkenn¬barer Radwegnetzknoten und steigert so die Möglichkeiten, radtouristische Regionen auch abseits ausgetretener Pfade zu erschließen.

16. Gemeinsam mit den Kommunen werden wir zudem die sächsischen Radfernwege weiter qualifizieren.

Ein wichtiges Marketinginstrument zur Stärkung des Radtourismus ist die Qualifizierung touristischer Radwege. So genannte Qualitätsrouten setzen einen europaweit konkurrenzfähigen Standard und führen dazu, dass sich Sachsen als Tourismusregion etablieren kann. Wenn die Festlegung im Koalitionsvertrag zu einer Förderung der ADFC-Zertifizierung von Radrouten führen würde, wäre das ein großer Fortschritt für den Radtourismus in Sachsen.

17. Wir haben das Ziel, dass die Beschäftigten den Weg zur Arbeitsstätte an allen Standorten häufiger mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können. Wir werden hierzu die Nutzung des Fahrrads unterstützen, indem wir Anreize setzen und an allen Behördenstandorten überdachte und sichere Abstellmöglichkeiten schaffen.

Die Transformation der sächsischen Behörden zu fahrradfreundlichen Arbeitgebern ist sehr begrüßenswert. Der Freistaat Sachsen nimmt hier seine Verantwortung wahr, die er in den letzten Jahrzehnten tatsächlich etwas schleifen lassen hat.

18. Wir fördern Kommunen und Unternehmen bei der Einführung umweltfreundlicher Stadtlogistikkonzepte beispielsweise mit Hilfe von Lastenrädern.

Während der Sächsische Landtag Ende 2018 bereits eine Förderung für gewerblich genutzte Lastenräder beschlossen hatte, geht die Förderung kommunaler Stadtlogistikkonzepte darüber hinaus und auch in eine etwas andere Richtung. Hier bietet sich die Möglichkeit, beispielsweise moderne Leihlastenradnetze wie TINK in sächsischen Städten zu etablieren.

Bei Koalitionsverträgen ist es wichtig, genau zu lesen: Ob eine Festlegung im Koalitionsvertrag mit den Worten „wir werden“, „wir wollen“, „wir prüfen“ oder „wir setzen uns das Ziel“ beginnt, entscheidet darüber, ob ein Projekt in dieser Legislatur mit voller Kraft realisiert wird oder eher wenig Aussicht auf Erfolg hat. Umso interessanter ist es, dass im Koalitionsvertrag von Schwarz-grün-rot im Abschnitt zum Radverkehr zehn von 13 Festlegungen zur konkretesten Kategorie mit „wir werden“ beginnen. Auch enthält der am 1. Dezember 2019 vorgelegte Koalitionsvertrag soviel Radverkehr wie noch kein Koalitionsvertrag vorher (2019: 2.731 Zeichen, 2014: 1.505 Zeichen, 2009: 0 Zeichen, 2004: 253 Zeichen).

Dennoch bleiben beim schwarz-grün-roten Koalitionsvertrag einige Fragen zum Radverkehr offen: Welches genaue Ziel setzt sich die Koalition beim Ausbau des Radwegenetzes an Staatsstraßen? Wie stark soll die kommunale Förderung des Radverkehrs erhöht werden? Warum hat Kenia den Strukturwandel im Rahmen des Kohleausstiegs nicht genutzt und dort eine großzügige Förderung attraktiver Infrastruktur für den touristischen und den Alltagsradverkehr untergebracht? Warum setzt der Freistaat kein Investitionsprogramm für Verkehrssicherheit auf?

Fazit

Insgesamt ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU, Grünen und SPD eine großer Chance für eine moderne und fahrradfreundlichere Mobilitätspolitik in Sachsen. Wenn alle 18 Radverkherspunkte in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden, ist Sachsen wirklich auf dem Weg zum Fahrradland. Aus Sicht des ADFC sind neben zahlreichen Zielsetzungen insbesondere auch die strukturellen Festlegungen im SMWA, dem LASuV sowie die Förderung von Rad.SN von Bedeutung. Denn von einer auf den Radverkehr fokussierten Facharbeitsebene hängt der radfreundliche Umbau in Stadt und Land in den nächsten Jahren maßgeblich ab.


https://sachsen.adfc.de/artikel/der-radverkehr-im-koalitionsvertrag

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